Die Ausführungsklasse bestimmt die Anforderungen an Herstellung und Prüfumfang. Vor Auftragsannahme sollte daher immer die Ausführungsklasse verifiziert werden um sicherzustellen, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden können und die erforderlichen Nachweise (Prüfbescheinigungen, zfP-Prüfungen, … ) eingeplant werden.
Zur Bestimmung der Ausführungklasse werden (nach DIN EN 1090-2, Anhang B) folgende 3 Faktoren herangezogen:
Dabei erfolgt eine Einteilung in 3 Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) entsprechend der Beurteilung der bei Versagen zu erwartenden Folgen für Mensch, Wirtschaft und Umwelt. Die Zuordnung zu den einzelnen Schadensfolgeklassen kann mit Hilfe folgender Tabelle (entspr. EN 1990, Anhang B, Tabelle B.1) bestimmt werden.
| Schadensfolgeklasse | Merkmale | Beispiele im Hochbau oder bei sonstigen Ingenieurbauwerken |
|---|---|---|
| CC 3 | Hohe Folgen für Menschenleben oder sehr große wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen | Tribünen, öffentliche Gebäude mit hohen Versagensfolgen (z.B. eine Konzerthalle) |
| CC 2 | Mittlere Folgen für Menschenleben, beträchtliche wirtschaftliche, soziale oder umweltbeein- trächtigende Folgen | Wohn- und Bürogebäude, öffentliche Gebäude mit mittleren Versagensfolgen (z.B. ein Bürogebäude) |
| CC 1 | Niedrige Folgen für Menschenleben und kleine oder vernachlässigbare wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen | Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z.B. Scheunen, Gewächshäuser) |
Entsprechend der Gefährdungen im Zusammenhang mit der Tragwerksnutzung erfolgt eine Einteilung in Beanspruchungskategorien nach Tabelle B.1 (DIN EN 1090-2, Anhang B)
| Kategorien | Merkmale |
|---|---|
| SC 1 | • Tragwerke und Bauteile, bemessen nur für vorwiegend ruhende Belastungen (Beispiel: Gebäude) • Tragwerke und Bauteile mit deren Verbindungen, bemessen für Erdbebeneinwirkungen in Regionen mit . geringer Seismizität und in DCL¹ • Tragwerke und Bauteile, bemessen für Ermüdungseinwirkungen von Kranen (Klasse S0)² |
| SC 2 | • Tragwerke und Bauteile, bemessen für Ermüdungsbelastungen nach EN 1993. (Beispiele: Straßen- . und Eisenbahnbrücken, Krane (Klasse S1 bis S9)², Schwingungsempfindliche Tragwerke bei . Einwirkung von Wind, Fußgängern oder rotierenden Maschinen) • Tragwerke und Bauteile mit deren Verbindungen, bemessen für Erdbebeneinwirkungen in Regionen . mit mittlerer oder starker Seismizität und in DCM¹ und DCH¹ |
| ¹ DCL, DCM, DCH: Duktilitätsklassen nach EN 1998-1 ² Zur Klassifizierung von Ermüdungseinwirkungen von Kranen siehe EN 1991-3 und EN 13001-1 |
|
Die Zuordnung zu einer der beiden Herstellungskategorien nach Tabelle B.2 (DIN EN 1090-2, Anhang B) trägt dabei sozusagen dem Schwierigkeitsgrad bei der Fertigung Rechnung.
| Kategorien | Merkmale |
|---|---|
| PC 1 | • Nicht geschweißte Bauteile, hergestellt aus Stahlprodukten aller Stahlsorten • Geschweißte Bauteile, hergestellt aus Stahlprodukten der Stahlsorten unter S355 |
| PC 2 | • Geschweißte Bauteile, hergestellt aus Stahlprodukten der Stahlsorten S355 und darüber • Für die Standsicherheit wesentliche Bauteile, die auf der Baustelle miteinander verschweißt werden • Bauteile, die durch Warmumformen gefertigt oder im Verlauf der Herstellung einer Wärmebehandlung unterzogen werden • Bauteile aus Kreishohlprofil-Fachwerkträgern, die besonders geschnittene Endquerschnitte erfordern |
Anmerkung: Ein Tragwerk oder ein Tragwerksteil kann Bauteile oder Details enthalten, die zu verschiedenen Beanspruchungs- und Herstellungskategorien gehören.
Zur Bestimmung der Ausführungklasse werden (nach DIN EN 1090-3 mit Bezug auf EN 1999-1-1) folgende 3 Faktoren herangezogen:
Dabei erfolgt eine Einteilung in 3 Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) entsprechend der Beurteilung der bei Versagen zu erwartenden Folgen für Mensch, Wirtschaft und Umwelt. Die Zuordnung zu den einzelnen Schadensfolgeklassen kann mit Hilfe Tabelle B.1 (nach EN 1990, Anhang B) bestimmt werden.
| Schadensfolgeklasse | Merkmale | Beispiele im Hochbau oder bei sonstigen Ingenieurbauwerken |
|---|---|---|
| CC 3 | Hohe Folgen für Menschenleben oder sehr große wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen | Tribünen, öffentliche Gebäude mit hohen Versagensfolgen (z.B. eine Konzerthalle) |
| CC 2 | Mittlere Folgen für Menschenleben, beträchtliche wirtschaftliche, soziale oder umweltbeein- trächtigende Folgen | Wohn- und Bürogebäude, öffentliche Gebäude mit mittleren Versagensfolgen (z.B. ein Bürogebäude) |
| CC 1 | Niedrige Folgen für Menschenleben und kleine oder vernachlässigbare wirtschaftliche, soziale oder umweltbeeinträchtigende Folgen | Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z.B. Scheunen, Gewächshäuser) |
Entsprechend der Gefährdungen im Zusammenhang mit der Tragwerksnutzung erfolgt eine Einteilung in Beanspruchungskategorien nach Tabelle A.1 (nach DIN EN 1090-3 mit Bezug auf EN 1999-1-1).
| Kategorien | Merkmale |
|---|---|
| SC 1 | • Tragwerke, die quasi ruhenden Lasten ausgesetzt sind¹ |
| SC 2 | • Tragwerke, die wiederholten Einwirkungen in einem solchen Maß ausgesetzt sind, dass die Anwendung der Regeln für ermüdungsbeanspruchte Bauteile angezeigt ist² |
| ¹ Leitlinien dazu, ob ein Bauteil oder Tragwerk quasi ruhenden Lasten ausgesetzt und damit der Kategorie SC1 zuzuordnen ist, sind EN 1999-1-3 zu entnehmen ² In Beanspruchungskategorie SC2 sollte jene Fälle eingestuft werden, für die SC1 nicht zutrifft |
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Die Zuordnung zu einer der beiden Herstellungskategorien nach Tabelle A.2 (nach DIN EN 1090-3 mit Bezug auf EN 1999-1-1) trägt dabei sozusagen dem Schwierigkeitsgrad bei der Fertigung Rechnung.
| Kategorien | Merkmale |
|---|---|
| PC 1 | • Nicht geschweißte Bauteile |
| PC 2 | • Geschweißte Bauteile |
Anmerkung: Ein Tragwerk oder ein Tragwerksteil kann Bauteile oder Details enthalten, die zu verschiedenen Beanspruchungs- und Herstellungskategorien gehören.
Nach der Bestimmung der drei relevanten Faktoren, kann eine Zuordnung zur Ausführungsklasse an Hand nachfolgender Matrix (analog Tabelle B.3 nach DIN EN 1090-2, Anhang B) durchgeführt werden:
| Schadensfolgeklassen | CC 1 (niedrig) | CC 2 (mittel) | CC 3 (hoch) |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beanspruchungskategorien | SC 1 (einfach) | SC 2 (komplex) | SC 1 (einfach) | SC 2 (komplex) | SC 1 (einfach) | SC 2 (komplex) |
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| Herstellungskategorien | PC 1 (einfach) | EXC 1 | EXC 2 | EXC 2 | EXC 3 | EXC 3¹ | EXC 3¹ |
| PC 2 (schwierig) | EXC 2 | EXC 2 | EXC 2 | EXC 3 | EXC 3¹ | EXC 4 | |
| ¹ EXC 4 sollte bei außergewöhnlichen Tragwerken oder bei Tragwerken mit hohen Versagensfolgen angewendet werden, entsprechend der nationalen Vorschriften. | |||||||
Nachfolgende Beispiele zur Einstufung von Gebäudetyp und Gebäudenutzung in Zusammenhang mit den Schadensfolgeklassen entspricht einer Übersicht, die auf der Grundlage der Tabellen in EN 1991-1-7 weiterentwickelt und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht wurde.
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhende und nicht vorwiegend ruhende beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und
EXC 4 zuzuordnen sind.
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z.B.:
Der Großteil der Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile wird der EXC 2 zugeordnet werden können. Für Betriebe mit einem Schweißfachmann als Schweißaufsichtsperson bedeutet das eine Erweiterung des Leistungsspektrums: Werkstoffe bis S355, Erhöhung der Werkstoffdicken bis 25 mm, keine Begrenzung von Spannweiten und Höhen und keine Einschränkung bei der Wahl der Schweißverfahren.