haca:fachbereiche:qualitaetssicherung:handbuch:arbeitsanweisungen:5.2-aa-06

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Management-
System
Handbuch
VA = Verfahrensanweisung
AA = Arbeitsanweisung
FB = Formblatt
PA = Prüfanweisung
Titel: Anlegen von Teilenummern für
Ersatzeile und verkaufsfähige Baugruppen
Nr.: HACA 5.2-AA-06
1. Zweck / Ziel:
Diese Arbeitsanweisung regelt die Vergabe von Verkaufsartikel - Nrn. für Ersatzteile und verkaufs-fähige Baugruppen.
2. Geltungsbereich:
Für HACA Mitarbeiter, die sich mit Anlegen von Teilenummern befassen. (QS, AV, VS)
3. Beschreibung der Inhalte:
3.1. Welche Teile können Ersatzteil sein?
1. Nur Verschleißteile oder bevorratete Kaufteile oder bevorratete Eigenfertigungsteile werden als Ersatzteil geliefert. Darüber hinaus können komplette Baugruppen (z.Z. Steigteile, Stützteile) als Ersatzteil geliefert werden.
2. Teile von Baugruppen, die nicht bevorratet werden, z.B. einzelne Holme, werden nicht als Ersatz¬teil geliefert. Bei derartigen Anfragen ist der Kunde auf die zugehörige Baugruppe zu verweisen.
3. Teile, die als Ersatzteil im Katalog stehen, müssen grundsätzlich bevorratet werden.
4. Ersatzteile von Handelsware, speziell Hymer, werden als 01er Teil geführt, aber nicht bevorratet, sondern nur bedarfsweise bei Hymer bestellt.
Da in den Verkaufsunterlagen (Auftragsbestätigungen, Lieferscheine) aus drucktechnischen Gründen die ersten beiden Stellen nicht angedruckt werden, müssen bis auf weiteres alle Verkaufsartikel, also auch Ersatzteile, mit „01“ anfangen, damit die Eindeutigkeit der Teile - Nr. gewährleistet ist.

3.2. Teilestämme für Ersatzteile
In Konsequenz sind vom TB für Ersatzteile zusätzliche Teilestämme mit 01er Teile- Nr. anzulegen:
Teile - Nr.: 01 …
Teilebezeichnung: analog zur Teilebezeichnung des in der Stückliste vorhandenen Teils
Teileart: = „A“
Teilegruppe: = „050“
Material - Nr. (Format 02): = Teile - Nr. des in der Stückliste vorhandenen Teils
Beschaffungsschlüssel = „01“ (= Eigenfertigung)
Disposchlüssel = „B“
Widerbeschaffungszeit = „0“ bei Eigenfertigung
= „30“ bei Handelsware (speziell Hymer)
Bestandsführung: „ja“

3.3. Anlegen der Ersatzteilstückliste
Ersatzteile sind zusätzlich in der Stückliste der übergeordneten Baugruppe als Ersatzteilposition zu kennzeichnen (vgl. hierzu AA TB-10). Dies ermöglicht den Ausdruck einer Ersatzteilstückliste zu jedem Eigenfertigungsprodukt

3.4. Anlegen von Kalkulationsstücklisten
Zu jedem 01er Ersatzteil wird von AV eine Kalkulationsstückliste angelegt, in der das Urspungsteil (bzw. die verkaufsfähige Baugruppe enthalten ist, und der Verkaufspreis kalkuliert.

3.5. Anlegen von Verkaufsstücklisten
Zu einem 01er Ersatzteil muß von QS oder VS nur dann zusätzlich eine Verkaufsstückliste angelegt werden, in der das Urspungsteil (bzw. die verkaufsfähige Baugruppe) enthalten ist, wenn das Ersatzteil abweichend von der Fertigungs-Stückliste als Ersatzteil komplett mit Schrauben (oder sonstigen Zusatzteilen) verkauft wird.
Für das Nachpflegen (nachträgliche Erweitern) der Verkaufsstückliste um derartige Zusatzpositio¬nen ist die AV, bei Bedarf nach Information durch den Versand, zuständig.
- Für Positionen von Verkaufsstücklisten, z.B. einzelne Schrauben, müssen nur dann, wenn diese Positionen auch einzeln verkauft werden können, zusätzlich 01er Artikel - Nrn. gemäß Pkt.

3.2 angelegt werden.
Für die Festlegung, ob derartige Einzelpositionen verkaufsfähig sind, ist das TB zuständig. Als Kriterium sollte dabei geprüft werden, ob es sich um ein Teil handelt, das einem Verschleiß unterliegt, und ob dem Kunden im Verschleißfall aus Kostengründen nicht zuzumuten ist, die ganze Baugruppe zu kaufen.

3.6 Hinweis
Für das Umbuchen der Lagerbestände von dem Original-Ersatzteil auf das 01er Verkaufsteil bei durch einen Kundenauftrag ausgelösten Bedarf ist AV-K zuständig
4. Mitgeltende Dokumente und Unterlagen:
VA Produktentwicklung
Freigabe:
Erstellt: Freigegeben
Name: Freigabe offen Name: Freigabe offen
Datum: Datum:
  • haca/fachbereiche/qualitaetssicherung/handbuch/arbeitsanweisungen/5.2-aa-06.1638434937.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)