haca:fachbereiche:qualitaetssicherung:handbuch:arbeitsanweisungen:5.6-aa-08

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Management-
System
Handbuch
VA = Verfahrensanweisung
AA = Arbeitsanweisung
FB = Formblatt
PA = Prüfanweisung
Titel: Arbeits- und Organisationsanweisung Nr.: HACA 5.6-AA-08
1. Zweck / Ziel:
Für das präferenzielle Nachweisverfahren als Ermächtigter Ausführer.
Vereinfachte Fassung, nur nutzbar für EU-Ursprungsware ohne Kumulation.
2. Geltungsbereich:
Gesamt HACA Leitern Bad Camberg
3. Beschreibung der Inhalte:
3. Beschreibung der Inhalte:

I. VORBEMERKUNG
II. Allgemeines
–I. Gesamtverantwortlichkeit
–II. Abkürzungen / Begriffsbestimmungen
–III. Einreihung
–IV. Aufbewahrung von Belegen
–V. Änderungsanzeigen
III. URSPRUNGSPRÄFERENZ
–1. Geltungsbereich
–2. Ursprungsprüfung für Eigenfertigung
–3. Ursprungsprüfung für Handelswaren
–4. Lieferantenerklärungen
–5. Kumulation
–6. Einfuhr-Präferenznachweise
–7. Gleiche Waren (Vormaterialien/Ausfuhrwaren) verschiedenen Ursprungs
–8. Verbot der Zollrückvergütung oder Zollbefreiung (Draw-Back-Verbot)
–9. Ursprungserklärung
IV. FREIVERKEHRSPRÄFERENZ (nur für den Warenverkehr mit der Türkei erforderlich)
–a. Geltungsbereich
–b. Prüfung der Freiverkehrseigenschaft
–c. Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
V. VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
VI. UNTERSCHRIFTEN

Anlage 1
a. Aufstellung der Materialien
b. Aufstellung der Länder
c. Vordruck Präferenzkalkulation
d. Material-Stückliste für Präferenzkalkulation
I. VORBEMERKUNG

Aufgrund von Präferenzabkommen, welche die Europäische Union (EU) mit zahlreichen
Ländern und Gebieten geschlossen hat, bleiben im Warenverkehr zwischen der EU und diesen Ländern oder Gebieten die meisten Waren zollfrei oder unterliegen nur noch einem ermäßigten Zollsatz.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Zollfreiheit oder Zollermäßigung ist jedoch,
dass die Waren Ursprungs- bzw. Freiverkehrswaren im Sinne des jeweils in Betracht kommenden Abkommens sind.
Der Nachweis, dass ein Erzeugnis eine Ursprungs-/Freiverkehrsware ist und damit präferenzberechtigt in das Bestimmungsland eingeführt werden kann, ist in jedem Einzelfall von uns eindeutig zweifelsfrei belegmäßig und jederzeit nachprüfbar zu führen.
Diese Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ist eine innerbetriebliche Verfahrensdokumentation über Aufbau und Ablauf unserer betrieblichen Kontrolle der Ursprungs- und Freiverkehrseigenschaft und Nachweis Führung. Sie regelt außerdem die Verantwortlichkeiten der Abteilungen und Mitarbeiter unseres Betriebs, die an der Ursprungs- und Freiverkehrskontrolle beteiligt sind.

Ziel der AuO ist es,
• Eine ordnungsgemäße Ursprungs-/Freiverkehrskontrolle und Nachweisführung zu gewährleisten
• die Fehlverwendung von Präferenznachweisen und die damit verbundenen Schadensersatzforderungen, straf- und bußgeldrechtlichen Folgen sowie den Widerruf der Bewilligung auszuschließen
• die Voraussetzungen für eine Vereinfachung bei der Ausstellung von Präferenznachweisen zu schaffen

II. Allgemeines
I. Gesamtverantwortlichkeit

Für die Koordination aller beteiligten Stellen und die Kontrolle der ausgestellten Präferenznachweise
ist Herr Heiko Hassler als Gesamtverantwortlicher von der Geschäftsleitung eingesetzt.
Ihm ist nach Absprache mit der Geschäftsleitung die Befugnis erteilt, durch organisatorische
Maßnahmen die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens sicherzustellen.
Herrn Heiko Hassler sind alle Pflichten, die ihm durch die Bewilligung der Vereinfachung obliegen bekannt. Die Versandabteilung unterstützt durch umfangreiche Kenntnisse des Präferenzrechts, ihn bei der Durchführung.
II. Abkürzungen / Begriffsbestimmungen

AuO Arbeits- und Organisationsanweisung
AWP Ab-Werk-Preis
EU Europäische (Wirtschafts-) Gemeinschaft/Europäische Union
EWR Europäischer Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen, EU)
HS Harmonisiertes System
LE(en) Lieferantenerklärung(en) und Langzeitlieferantenerklärung(en)
PAN Paneuropäische Kumulation
Paneuromed Paneuropa-Mittelmeer-Kumulation
UE(en) Ursprungserklärung(en)
UE(en) EUR-MED Ursprungserklärung(en) EUR-MED
WVB(en) Warenverkehrsbescheinigung(en)

ERP:
In den Bereichen Finanzbuchhaltung, Einkauf/Verkauf, Material- und Warenwirtschaft, Logistik
und Zollabwicklung nutzen wir die Software Oxaion Business Solution Version 7.2.
Diese wird in Verbindung mit Microsoft Excel auch für die Präferenzkalkulation eingesetzt.

AWP:
Ist der Preis der Ware mit Lieferbedingung ab Werk, den wir bei einem Verkauf mit Bestimmungsort
außerhalb der EU erzielen. Die Umsatzsteuer ist nicht enthalten; Rabatte (z.B. Mengenrabatte oder Sonderrabatte, um den Auftrag zu erhalten) sind ebenfalls aus dem Rechnungspreis heraus gerechnet; Skonti und Boni sind unschädlich.

Wert der Vormaterialien:
Für die Präferenzkalkulation müssen Vormaterialien nach dem tatsächlich gezahlten Preis
bewertet sein. Bei in die EU eingeführten Waren kann der angefallene Zoll außer Betracht
gelassen werden. Ist es nicht möglich, den tatsächlich gezahlten Preis zu ermitteln, kann der
Preis über das Worst-Case-Prinzip (hier: höchster Preis) gebildet werden.

Beispiel für eine Umsetzung nach dem Worst-Case-Prinzip:
Im Bereich der Warenwirtschaft wird streng nach dem First in-First out-Prinzip (FIFO) verfahren.
Um dem Worst-Case- Prinzip Rechnung zu tragen, ermitteln wir automatisch nach jedem Neuzugang an Vormaterialien den höchsten Einkaufspreis der letzten 12 Monate. Damit kommt nicht der Ist-Preis, sondern der höchste Preis, der für ein Vormaterial nach einem definierten Zeitraum gezahlt wurde, in Ansatz.

HS-Position:
Die ersten vier Stellen der Warennummer. Diese kann z. B. unter http://auskunft.eztonline.
de nachgeschlagen werden. Die HS-Position ist maßgeblich für die Bedingung, welche
die Ware erfüllen muss, um als Ursprungsware im Sinne der Präferenzabkommen zu
gelten.

Kumulierung:
Kumulierung („Anhäufung“) im Präferenzrecht bedeutet, dass im Handel zwischen präferenziellen
Partnerstaaten Bearbeitungen, die in einem Land durchgeführt werden, beim Ursprungserwerb
in einem anderen Land mit angerechnet werden. Vorerzeugnisse, die „kumuliert“
werden können, müssen nicht ausreichend be- oder verarbeitet werden.
Um im Rahmen der Vereinfachung den Prüfungsaufwand so gering wie möglich zu
halten, wenden wir keine Kumulierungen an und geben die Präferenz nur für EU-Ursprungswaren weiter. Im Einzelfall können wir auf unserem zuständigen Zollamt die Einzelabfertigung beantragen.
Freigabe:
Erstellt: Freigegeben
Name: Freigabe offen Name: Freigabe offen
Datum: Datum:
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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