haca:fachbereiche:qualitaetssicherung:handbuch:pruefanweisungen:4.2-pa-18

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haca:fachbereiche:qualitaetssicherung:handbuch:pruefanweisungen:4.2-pa-18 [2022/02/08 09:53] – [Tabelle] nollhaca:fachbereiche:qualitaetssicherung:handbuch:pruefanweisungen:4.2-pa-18 [2025/08/28 12:40] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 | 5.1   Durch das Bedienen des Bremsexzenterhebels sind Zug- und Druckfedern auf ihren richtigen Sitz und ihre Funktion zu überprüfen.\\ Der Bremsexzenterhebel muss frei beweglich sein und darf   nicht verhaken. Die Federn müssen in ihren Führungen verankert sein.\\ \\ 5.2   Durch das Bedienen des Bremsexzenterhebels ist das Zusammenspiel mit dem Bremsexzenter abzufragen.\\ Alle Bauteile müssen frei beweglich sein, dürfen nicht haken und müssen ihrer Funktion nachkommen.\\ \\ 5.3 Den Fallschutzläufer auf die Schiene setzen und Auf- sowie Abwärtsbewegungen durchführen. Der Fallschutzläufer muss zudem über mindestens einen Fallschutzschienestoß geführt werden. \\ • Der Versuch ist mit den 0529.74.00, 0529.74.30 und  0529.74.50 Fallschutzläufern auf der der Fallschutzschiene aus ST/tZn sowie Aluminium durchzuführen. \\ Der Fallschutzläufer muss sich leicht auf der Fallschutzschiene führen lassen. Er darf weder haken noch ruckeln.\\ \\ 5.4 Jeder zehnte Fallschutzläufer des Typs 0529.74.00, 0529.74.30 und 0529.74.50 ist mit einer Federwaage auf die horizontale Auslösekraft zu prüfen. Der Prüfschritt ist auf der Fallschutzschiene ST/tZn durchzuführen.\\ Der zulässige Bereich für die horizontale Auslösekraft muss kleiner gleich 12 kg sein.  | | 5.1   Durch das Bedienen des Bremsexzenterhebels sind Zug- und Druckfedern auf ihren richtigen Sitz und ihre Funktion zu überprüfen.\\ Der Bremsexzenterhebel muss frei beweglich sein und darf   nicht verhaken. Die Federn müssen in ihren Führungen verankert sein.\\ \\ 5.2   Durch das Bedienen des Bremsexzenterhebels ist das Zusammenspiel mit dem Bremsexzenter abzufragen.\\ Alle Bauteile müssen frei beweglich sein, dürfen nicht haken und müssen ihrer Funktion nachkommen.\\ \\ 5.3 Den Fallschutzläufer auf die Schiene setzen und Auf- sowie Abwärtsbewegungen durchführen. Der Fallschutzläufer muss zudem über mindestens einen Fallschutzschienestoß geführt werden. \\ • Der Versuch ist mit den 0529.74.00, 0529.74.30 und  0529.74.50 Fallschutzläufern auf der der Fallschutzschiene aus ST/tZn sowie Aluminium durchzuführen. \\ Der Fallschutzläufer muss sich leicht auf der Fallschutzschiene führen lassen. Er darf weder haken noch ruckeln.\\ \\ 5.4 Jeder zehnte Fallschutzläufer des Typs 0529.74.00, 0529.74.30 und 0529.74.50 ist mit einer Federwaage auf die horizontale Auslösekraft zu prüfen. Der Prüfschritt ist auf der Fallschutzschiene ST/tZn durchzuführen.\\ Der zulässige Bereich für die horizontale Auslösekraft muss kleiner gleich 12 kg sein.  |
  
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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