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Vertreter-Information VI 21/2024
Inventur zum 30.06.2024
Mit den LKW-Anlieferungen in KW25/26 erhalten Sie Ihre 2-fach ausgedruckten Inventurzähllisten für die Inventur zum 30.06.2024.
Bei der Inventuraufnahme sind folgende Punkte zu beachten:
Bitte achten Sie darauf, dass die eingetragenen Zahlen leserlich sind.
| Rückgabe (Ware und Ladehilfsmittel) | KEINE Rückgabe in KW26 möglich! Entnahmescheine dürfen erst nach der Inventur wieder erfasst werden. |
| K-Belege | ACHTUNG! Anforderungen für das Werkslager dürfen bis zum 26.06.2024 (16 Uhr) erfasst werden. Der nächste K-Beleg darf dann erst wieder am 01.07.2024 erstellt werden. (Grund: Es dürfen zur Inventur keine Belege in der Schnittstelle stehen) |
| Gutschriften und Stornorechnungen | Gutschriften und Stornorechnungen sind bis spätestens 26.06.2024 zu erledigen. |
| Lieferscheine zurücksetzen | Vor der Inventur sind alle Lieferscheine der nicht ausgelieferten Aufträge zurückzusetzen. Dafür müssen die nicht fakturierten Lieferscheine und nicht fakturierbaren Lieferscheine abgearbeitet und erledigt werden (siehe beigefügte interne Mitteilung K 11/16). WICHTIG, da sonst bei der Inventurverbuchung ein falscher Bestand fortgeschrieben wird. |
| Handlieferscheine | Für ausgestellte und noch nicht abgerechnete Handlieferscheine (gelieferte Ware) müssen ebenfalls vor der Inventur Aufträge in der EDV erfasst und berechnet werden. |
| Räumliche Inventur | Es ist räumlich zu zählen. D.h. Lagerplatz für Lagerplatz - jedes Produkt zählen - während der Inventur keine Ware verräumen. - bereits kommissionierte und zur Lieferung bzw. Abholung bereitgestellte Artikel müssen ebenfalls gezählt werden. - sobald die Zählmenge in die Inventurliste eingetragen wurde, die Ware (bzw. den Lagerplatz) mit den gelieferten Etiketten markieren. |
| Inventurliste „Zählliste“ | Der Zählbestand ist in der lagerführenden Mengeneinheit in dem dafür vorgesehenen Feld „Zählbestand“ (das ist die Spalte rechts außen) einzutragen. Bei Bestand „0“, ist eine „0“ einzutragen. |
| Andere Mengeneinheit | Sofern ein Artikel in einer anderen Mengeneinheit vorhanden ist als in der Zählliste angegeben, so ist dies ausdrücklich zu vermerken. |
| Hilfslisten | Artikel die nicht in der Inventurliste „Zählliste“ enthalten sind, müssen in die „Inventur-Hilfsliste 2024“ eingetragen werden. |
| Unterschriften | Die Zählliste muss auf jeder Seite vom Zähler auf der Zeile „GEZÄHLT“ unterschrieben werden (nicht auf der Zeile „ERFASST“). Ebenso sind die Hilfslisten vom Zähler und Schreiber zu unterschreiben. |
| Rücksendung Inventurliste | Die Originalliste umgehend nach Ihrer Inventur nach Bad Camberg senden. (spätestens 05.07.2024 eintreffend). |
Bad Camberg, 04.06.2024/tb/ksp
Anlagen:
interne_mitteilung_k_11_16_vom_07.12.16.pdf
inventur-hilfsliste_blanko_2024.pdf
Page: haca:infos:vertreterinformation:vi_21-2024 Creator: Ursula Kilian-Spriestersbach Date: 04/06/2024 08:07