haca:infos:vertreterinformation:vi_32-2022

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Vertreter-Information VI 32/2022

Befestigung von ortsfesten Leitern und Podesten

Wie auf der Vertretertagung besprochen (anhand des Unfalls in Kassel), erhalten Sie hiermit die schriftlichen Informationen:

• Wir müssen unseren Kunden erklären können, wie ortsfeste Leitern und Podeste befestigt werden müssen, wenn diese danach fragen.
• Veranlassen muss dies der Bauleiter bzw. der Bauherr
• Wir können dies nicht, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen

Vorgabe nach DIN 14094 und 18799

„Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. Der Nachweis hierüber sowie die sachgerechte Montage sind individuell für jedes Bauvorhaben zu erbringen und durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit prüfen und kontrollieren zu lassen“

Dieser Text steht in beiden Normen, sowie in unseren Montageanleitungen MA 5064 ortsfeste Leitern und MA 5084 Podeste. Ein Sachverständiger für Standsicherheit ist ein Prüfstatiker.

In der Regel ist das Vorgehen wie folgt:

Ein Statiker kontrolliert die Wand bzw. den Untergrund, an welcher die Leiter und Podeste befestigt werden sollen.
Mittels der Schnittkräfte, welche in unseren Montageanleitungen stehen, werden die Dübel vom Statiker ausgelegt.
Dann erfolgt die Montage nach unseren Montageanleitungen.
Die Montage der Dübel, der Leiter und den Podesten muss kontrolliert und protokolliert werden.
Der ganze Vorgang sollte dann von einem Prüfstatiker geprüft werden.

Dieses Vorgehen ist nicht speziell bei Leitern so. Genau das gleiche muss bei einem Treppenturm oder einer Stahltreppe auch gemacht werden.

Bad Camberg, 17.10.22/TB/tb

Page: haca:infos:vertreterinformation:vi_32-2022 Creator: Beatrix Herzog Date: 17/10/2022 07:28

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