haca:infos:vertreterinformation:vi_37-2024

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-====== Vertreter-Information VI 37/2024 ====== 
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-<fs large>**XRechnung**</fs> \\  
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-Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) zum 01. Januar 2025 beschlossen. \\  
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-Eine E-Rechnung muss zukünftig einem vorgegebenen **strukturierten elektronischen Daten-Format** im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 entsprechen. \\  
-Diese Formatanforderungen erfüllen nach aktuellem Stand die **XRechnung** und das **hybride ZUGFeRD-Format**, eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei. \\  
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-Für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Geschäftsverkehr erfüllen wir Folgendes: \\   
  
-Ab Januar 2025 sind wir bereit, elektronische Rechnungen zu empfangen. Grundsätzlich hat Deutschland zwei Rechnungsformate angenommen, die den EN 16931-Standards entsprechen: ZUGFeRD und XRechnung. \\  
-**Der Lieferant darf Rechnungen weiterhin ausstellen** als Papierrechnungen, PDFs (unstrukturiertes Format) oder nicht EN-konforme EDI-Rechnungen. \\  
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-Wir müssen erst ab 2027 E-Rechnungen verpflichtend ausstellen und erfüllen somit umfänglich die Bestimmungen! \\  
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-Bad Camberg, 18.12.24/spy/tb \\  
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-Page: haca:infos:vertreterinformation:vi_37-2024 
-Creator: [[user:b.herzog|Beatrix Herzog]] 
-Date: 18/12/2024 06:28 
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