Die Bauteilspezifikation bildet die Grundlage für die Produkterstellung und muss daher alle Angaben und technischen Anforderungen enthalten, die für die Herstellung nach den Anforderungen der relevanten technischen Spezifikationen und den Wünschen des Kunden erforderlich sind.
Sie kann, je nach Deklarationsverfahren, entweder vom Hersteller oder vom Auftraggeber erstellt werden und ist in Art und Umfang vergleichbar mit einem Lasten- bzw. Pflichtenheft.
Die Bauteilspezifikation beinhaltet Angaben zu folgenden Punkten:
Der Hersteller muss (anhand von Prüf- und Überwachungdokumenten) belegen können, dass die hergestellten Bauteile mit der Spezifikation übereinstimmen. Deshalb ist es z.B. auch erforderlich bei Bestellung von Rohmaterialien und Halbzeugen die erforderlichen Prüfzeugnisse (meist 3.1) direkt mit zu bestellen.
Als Produktfamilien oder -gruppen bezeichnet man die Zusammenfassung von Bauteilen, Baugruppen und/oder Produkten mit gleichen, vergleichbaren oder ähnlichen Material- und Herstellungsvoraussetzungen.
Nach EN 1090-1 (Pkt. 6.1) gilt:
„…Bauteile oder Bausätze dürfen in Familien zusammengefasst werden, wenn die wesentliche(n) Eigenschaft(en) bei allen Bauteilen in der Familie gleich ist/ sind.
Verallgemeinernd gilt: eine Produktgruppe besteht aus „Teilen“ mit
Es gibt keine festgelegte Form für das Aussehen einer Bauteilspezifikation. Im einfachsten Fall kann dies eine Fertigungszeichnung mit den relevanten technischen Informationen sein, oder auch die technische Auftragsbeschreibung.
Da die Bauteilspezifikation die Grundlage für der Erstellung der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung bildet, ist es jedoch sinnvoll die relevanten Daten dafür im Formblatt FB 72-3 "Bauteilspezifikation"zusammenzufassen.
Nachfolgende zusammengestellte Fragen zu Verantwortlichkeiten bei der Erstellung der Bauteilspezifikation und der Erfüllung wesentlicher Anforderungen können dabei als Hilfe zur Überprüfung der Vollständigkeit vorliegender Angaben genutzt werden.