Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Hinweise zur DASt-Richtlinie 022

Die DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Bauteilen“ ist seit Anfang 2010 in der Bauregelliste A aufgenommen und somit verbindlich anzuwenden.

Die Richtlinie gilt für das Feuerverzinken von tragenden, vorgefertigten Stahlbauteilen, die entsprechend der Normenreihe DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind. Hierzu gehören alle Konstruktionen, für die ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist, d.h. schwere Stahlkonstruktionen, aber auch leichte Konstruktionen wie beispielsweise Treppen, Balkone, Geländer, Unterstände oder Carports.

Die Richtlinie wurde eingeführt weil es in der Vergangenheit zu Schadensfällen kam, bei denen Risse an feuerverzinkten, tragenden Konstruktionen festgestellt wurden.

Besondere Berücksichtigung erfordern in diesem Zusammenhang tragende, kaltumgeformte BauteileÜ (z. B. Stahlblechkantungen), da die Richtlinie den Kaltumformgrad vor dem Feuerverzinken auf kleiner 2% beschränkt. Ansonsten - also bei einem Kaltumformgrad größer 2% - müssen die Bauteile nach dem Kaltverformen

  • spannungsarm geglüht oder
  • durch eine Verfahrensprüfung als mängelfrei qualifiziert werden.
  • Berechnung des Kaltumformgrades:

    Kaltumformgrad є = 100 x t / (2r+t) [in %]
    - t = Materialstärke [mm]
    - r = Innenradius [mm]
In der Praxis ist bei Stahlblechkantungen ein Kaltumformgrad kleiner 2% nicht einzuhalten, weshalb das anschließende Spannungsarmglühen bei tragenden Bauteilen immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Konsequenzen

  1. Der Kaltumformgrad sollte bei gekanteten Stahlblechen (S235, S355) mit anschließender Feuerverzinkung in den Produktionsunterlagen angegeben werden.
    Zumindest muss bei einem Kaltumformgrad > 2% der Vermerk „Spannungsarmglühen vor Feuerverzinkung“ erfolgen.

  2. Der Kaltumformgrad ist dem Verzinkungsbetrieb anzugeben.
    Bei einer Fremdvergabe von Stahlteilen mit anschließendem Feuerverzinken muss der Kaltumformgrad an den Subunternehmer weitergeleitet werden mit dem Vermerk, dass bei einem Kaltumformgrad > 2% ein nachträgliches Spannungsarmglühen erfolgen muss!
  • infos/fachbereiche/konstruktion/hinweise_zur_dast_richtlinie_022.1375354688.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)