| {{managementsystem:logo.jpg}} ^ ** AA 75-10 ** \\ \\ Schweißerprüfung ^^
|+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.|+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+|+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+|
| Erstellt/Geändert von: Name/Datum | Geprüft/Freigegeben von: Name/Datum | **Version: 0** |
| Geers-DL, H. Geers / 16.01.2013 | ^ In Arbeit ^
\\
\\
====== AA 75-10 "Allgemeine Anforderungen an die Schweißerprüfung" ======
===== 1. Prüfstücke =====
Die geschweißten Prüfstücke müssen, ehe sie weiteren Prüfverfahren unterzogen werden, die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Form und Maße des Prüfstückes müssen DIN EN 287 entsprechen \\ \\
- Das Prüfstück muss folgende Kennzeichnung haben: \\ - Prüferstempel \\ - Nummer und/oder Name des Schweißers \\ - Schweißposition \\ - 12-Uhr-Position bei fest eingespannt geschweißten Rohrprüfstücken \\ - Unterbrechungs- und Wiederansatzstellen im Deck-, Zwischen- und Wurzellagenbereich (wird durch den Prüfer festgelegt) \\ \\
- Schlacke und Spritzer müssen entfernt sein \\ \\
- Schleifspuren auf der Deck- und Wurzellagenoberfläche sind nicht zulässig
===== 2. Prüfverfahren =====
Der Einsatz der Prüfverfahren für Prüfstücke von Schweißerprüfungen erfolgt nach DIN EN 287 (Tabelle 10, DIN EN 287-1:2004-05) und in Abhängigkeit vom Regelwerk in dem die Schweißerprüfung zum Einsatz kommt.
Folgende Anwendungen sind möglich;
* Sichtprüfung und Bruchprüfung oder Biegeprüfung
* Sichtprüfung und Durchstrahlungsprüfung
*Sichtprüfung und Durchstrahlungsprüfung und zusätzliche Bruchprüfung oder Biegeprüfung bei Anwendung der Schweißprozesse 131, 135, 136 (nur MP-Fülldraht) und 311
* Sichtprüfung und Makroschliffe für Kehlnähte
*Sichtprüfung und Rohrkerbzugprüfung bei Prüfstücken mit D < 25 mm
===== 3. Sonstige Anforderungen =====
- Für alle zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen müssen Verfahrensanweisungen benutzt werden. \\ \\
- Die Bewertung der Unregelmäßigkeiten erfolgt nach DIN EN ISO 5817. \\ \\
- Nach DIN EN 287-1 müssen die Unregelmäßigkeiten grundsätzlich die Anforderungen der Bewertungsgruppe „B“ erfüllen. \\ Ausnahme: Bewertungsgruppe „C“ für \\ - 502 → zu große Nahtüberhöhung (Stumpfnaht) \\ - 503 → zu große Nahtüberhöhung (Kehlnaht) \\ - 504 → zu große Wurzelüberhöhung \\ - 4214 → zu große Kehlnahtdicke \\ \\
- Systematische Unregelmäßigkeiten sind nicht zulässig. \\ \\
- Grundsätzlich ist jede Unregelmäßigkeit getrennt zu bewerten. \\ \\
- Angrenzende Unregelmäßigkeiten mit einem Abstand kleiner als das Hauptmaß der kleineren Unregelmäßigkeit sind als eine „gemeinsame“ Unregelmäßigkeit zu betrachten und zu bewerten. \\ \\
- Die Grenzwerte der Unregelmäßigkeiten sind grundsätzlich für einen Geltungsbereich der Werkstückdicke ab 0,5 mm und größer (nach oben unbegrenzt) festgelegt. \\ \\
- Ausnahmen bilden die Unregelmäßigkeiten 2017, 2025, 5011, 5012, 5013, 504, 507, 509, 511, 515, 5213, 2024, 617 und Mehrfachunregelmäßigkeiten – hierfür sind jeweils unterschiedliche Grenzwerte festgelegt: \\ - einer für den Werkstückdickenbereich 0,5 mm bis 3 mm \\ - einer für den Werkstückdickenbereich > 3 mm \\ \\
- Ebenfalls zwei Grenzwerte sind festgelegt für die Unregelmäßigkeiten 2011, 2012 und 2014 bei Durchstrahlung: \\ - ein Grenzwert für einlagige Nähte \\ - ein Grenzwert für mehrlagige Nähte
\\
\\
====== Änderungsübersicht ======
^ Datum ^ Geändert durch ^ Stichwortartige Beschreibung der Änderungen ^ Version ^
| \\ | | | |
| \\ | | | |
| \\ | | | |
\\
\\
\\
|+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+|
| **Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt. \\
Nur diese unterliegt dem systemspezifischen Änderungsdienst** |
======
{{tag>AA schweissen 1090}}