managementsystem:anweisungen:pruefanweisungen:vt_pruefanweisung_pa_82-5

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-|  Geers-DL, M. Schröck/ 22.08.2013        In Arbeit  |+|  Geers-DL, M. Schröck/ 22.08.2013    H. Hotz/ 13.10.2015      |
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 ====== 3. Personal ====== ====== 3. Personal ======
 +Personal zur Durchführung von Sichtprüfungen muss schriftlich beauftragt werden.
 +[[:managementsystem:formblaetter:schriftliche_benennung_fb_62-1|(FB 62-1 "Schriftliche Benennung/ Beauftragung"]] und Eintragung in [[managementsystem:listen:pruefpersonal_li_62-2|LI 62-2 "Prüfpersonal")]]
 +
   * **Mindestanforderungen ** für Schweißer (zur Durchführung von Sichtprüfungen in Werkerselbstkontrolle):  \\  ● interne Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung von Sichtprüfungen an Schweißnähten einschließlich fachgerechtem Umgang mit entsprechenden Messmitteln  \\  ● Einschlägige Kenntnisse über die relevanten Gütegruppen in den jeweiligen Regelwerken   * **Mindestanforderungen ** für Schweißer (zur Durchführung von Sichtprüfungen in Werkerselbstkontrolle):  \\  ● interne Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung von Sichtprüfungen an Schweißnähten einschließlich fachgerechtem Umgang mit entsprechenden Messmitteln  \\  ● Einschlägige Kenntnisse über die relevanten Gütegruppen in den jeweiligen Regelwerken
  
-  * **Mindestanforderungen** für Prüfpersonal:  \\  ● qualifizierte Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung spezifischer Sichtprüfungen  \\  - <fs 0.9em>__Hinweis:__ EN 1090 enthält keine konkreten Forderungen, verweist jedoch auf EN 970. Dort bzw. in der Nachfolgenorm ISO 17637 wird eine Qualifizierung nach ISO 9712 (der Nachfolgenorm von EN 473) empfohlen.</fs>  \\  ● Sicherheit bei Auswahl und Handhabung erforderlicher Mess- und Hilfsmittel  \\  ● Kenntnis der einschlägigen Normen  \\  ● Sicherheit bei der Beurteilung von Schweißnahtunregelmäßigkeiten  \\  ● gutes Nah- und Farbsehvermögen (durch jährliche Überprüfungen nachzuweisen).  \\  .. Erforderliche Sehhilfen sind beim Prüfvorgang zu verwenden.  \\  ● Schriftliche Benennung/ Beauftragung [[:managementsystem:formblaetter:schriftliche_benennung_fb_62-1|FB 62-1 "Schriftliche Benennung/ Beauftragung")]]  +  * **Mindestanforderungen** für Prüfpersonal:  \\  ● qualifizierte Aus-/ Weiterbildung zur Durchführung spezifischer Sichtprüfungen  \\  .. - <fs 0.9em>__Hinweis:__ EN 1090 enthält keine konkreten Forderungen, verweist jedoch auf EN 970. Dort bzw. in der Nachfolgenorm ISO 17637 wird eine Qualifizierung nach ISO 9712 (der Nachfolgenorm von EN 473) empfohlen.</fs>  \\  ● Sicherheit bei Auswahl und Handhabung erforderlicher Mess- und Hilfsmittel  \\  ● Kenntnis der einschlägigen Normen  \\  ● Sicherheit bei der Beurteilung von Schweißnahtunregelmäßigkeiten  \\  ● gutes Nah- und Farbsehvermögen (durch jährliche Überprüfungen nachzuweisen).  \\  .. Erforderliche Sehhilfen sind beim Prüfvorgang zu verwenden. 
  
 **Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.** **Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.**
  
 ====== 4. Prüfbedingungen ====== ====== 4. Prüfbedingungen ======
-Bei der abschließenden VT-Prüfung, die von qualifiziertem Prüfpersonal durchgeführt und entsprechend protokolliert werden muss [[:managementsystem:formblaetter:vt_protokoll_fb_82-12|(FB 82-12 "VT-Protokoll")]], ist die Einhaltung der folgenden Prüfbedingungen sicher zu stellen:+Bei der abschließenden VT-Prüfung, die von qualifiziertem Prüfpersonal durchgeführt und entsprechend protokolliert werden muss, ist die Einhaltung der folgenden Prüfbedingungen sicher zu stellen:
   * **Beleuchtungsstärke > 350 lux** (empfohlen 500 lux)  \\  Zur Sicherstellung der Mindest-Beleuchtungsstärke ist vom Prüfpersonal eine ausreichend starke Taschenlampe mitzuführen und zu benutzen.   * **Beleuchtungsstärke > 350 lux** (empfohlen 500 lux)  \\  Zur Sicherstellung der Mindest-Beleuchtungsstärke ist vom Prüfpersonal eine ausreichend starke Taschenlampe mitzuführen und zu benutzen.
   * **Betrachtungsabstand < 600 mm**  \\  Um den Betrachtungsabstand einzuhalten kann die Zuhilfenahme von Tritten, Leitern, Gerüsten oder Hubwagen erforderlich sein. Auch ein "Eintauchen" des Prüfers in das Bauteil ist ggf. unumgänglich. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in allen Fällen einzuhalten.   * **Betrachtungsabstand < 600 mm**  \\  Um den Betrachtungsabstand einzuhalten kann die Zuhilfenahme von Tritten, Leitern, Gerüsten oder Hubwagen erforderlich sein. Auch ein "Eintauchen" des Prüfers in das Bauteil ist ggf. unumgänglich. Die Unfallverhütungsvorschriften sind in allen Fällen einzuhalten.
-  * **Betrachtungswinkel >300 **  \\  Der Betrachtungswinkel ist ggf. durch die Verwendung von Spiegeln sicherzustellen.+  * **Betrachtungswinkel >30° **  \\  Der Betrachtungswinkel ist ggf. durch die Verwendung von Spiegeln sicherzustellen.
  
 ====== 5. Hilfsmittel ====== ====== 5. Hilfsmittel ======
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 ====== 6. Prüfumfang ====== ====== 6. Prüfumfang ======
-Der Prüfumfang bei der Sichtprüfung von Schweißnähten umfasst drei verschiedene Prüfphasen. Generell werden diese (vorbereitende Maßnahmen, Kontrollschritte während und nach dem Schweißen) in Werkerselbstkontrolle durchgeführt und stichprobenartig von der Schweißaufsicht kontrolliert. Der Stichprobenumfang richtet sich dabei u.a. nach der Komplexität der Schweißaufgabe und der Erfahrung des Schweißers mit vergleichbaren Aufgabenstellungen.  \\   +Der Prüfumfang bei der Sichtprüfung von Schweißnähten umfasst drei verschiedene Prüfphasen. Generell werden diese (vorbereitende Maßnahmen, Kontrollschritte während und nach dem Schweißen) durch die entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer in Werkerselbstkontrolle durchgeführt und in den Fertigungsunterlagen dokumentiert.  \\    
-Die abschließende spezifische Sichtprüfung und Bewertung der fertiggestellten Schweißnähte sowie die Dokumentation mittels [[:managementsystem:formblaetter:vt_protokoll_fb_82-12|FB 82-12 "VT-Protokoll"]] erfolgt durch schriftlich beauftragtes Prüfpersonal.+Zusätzlich wird stichprobenartig von der Schweißaufsicht kontrolliert. Der Stichprobenumfang richtet sich dabei u.a. nach der Komplexität der Schweißaufgabe und der Erfahrung des Schweißers mit vergleichbaren Aufgabenstellungen.
  
 ===== 6.1 Schweißnahtvorbereitung ===== ===== 6.1 Schweißnahtvorbereitung =====
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 ===== 6.3 Nach dem Schweißen ===== ===== 6.3 Nach dem Schweißen =====
-Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein.  Die Schweißnähte werden zunächst zeitnah nach der Schweißung vom Schweißer selbst kontrolliert. Zusätzlich erfolgt eine abschließende 100% Sichtprüfung durch einen benannten Prüfer, der die Schweißnaht bewertet und freigibt (bzwsperrt falls erforderlichund Prüfung und Prüfergebnis dokumentiert.  \\  Es ist darauf zu achten, dass abschließende Prüfungen an später verdeckten oder nicht mehr zugänglichen Schweißnähten entsprechend vorgezogen werden.  \\  Gegebenenfalls sind die noch einsehbaren Schweißnähte nach einer vorbereitenden Oberflächenbehandlung (z.B. Sandstrahlen) ein zweites Mal visuell zu prüfen. +Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein.  Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertetBei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogenDie durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüferin den Fertigungsunterlagen bestätigt.  \\  Es ist darauf zu achten, dass abschließende Prüfungen an später verdeckten oder nicht mehr zugänglichen Schweißnähten entsprechend vorgezogen werden.  \\  Gegebenenfalls sind die noch einsehbaren Schweißnähte nach einer vorbereitenden Oberflächenbehandlung (z.B. Sandstrahlen) ein zweites Mal visuell zu prüfen. 
  
-Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[:technik:fertigung:schweissen:oberflaechenunregelmaessigkeiten_en1090|"Bewertung von Schweißnähten (Stahl)"]] zusammengestellt, die in folgender Auflistung als "Bewertungstabelle" bezeichnet wird.  \\  +Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[:technik:fertigung:schweissen:schweissnahtunregelmaessigkeiten_iso5817|"Bewertung von Schweißnähten (Stahl)"]] zusammengestellt, die in folgender Auflistung als "Bewertungstabelle" bezeichnet wird.  \\  
 Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten: Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten:
   * **Übereinstimmungskontrolle**  \\  Vollzähligkeit und zeichnungsgerechte Ausführung der Schweißnähte   * **Übereinstimmungskontrolle**  \\  Vollzähligkeit und zeichnungsgerechte Ausführung der Schweißnähte
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-{{tag>PA 1090 schweissen zfp sap }}+{{tag>PA 1090 schweissen zfp sap haca}}
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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