Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| managementsystem:anweisungen:pruefanweisungen:vt_pruefanweisung_pa_82-5 [2015/10/19 08:27] – administrator | managementsystem:anweisungen:pruefanweisungen:vt_pruefanweisung_pa_82-5 [2025/08/28 12:40] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 18: | Zeile 18: | ||
| ====== 3. Personal ====== | ====== 3. Personal ====== | ||
| + | Personal zur Durchführung von Sichtprüfungen muss schriftlich beauftragt werden. | ||
| + | [[: | ||
| + | |||
| * **Mindestanforderungen ** für Schweißer (zur Durchführung von Sichtprüfungen in Werkerselbstkontrolle): | * **Mindestanforderungen ** für Schweißer (zur Durchführung von Sichtprüfungen in Werkerselbstkontrolle): | ||
| - | * **Mindestanforderungen** für Prüfpersonal: | + | * **Mindestanforderungen** für Prüfpersonal: |
| **Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.** | **Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.** | ||
| ====== 4. Prüfbedingungen ====== | ====== 4. Prüfbedingungen ====== | ||
| - | Bei der abschließenden VT-Prüfung, | + | Bei der abschließenden VT-Prüfung, |
| * **Beleuchtungsstärke > 350 lux** (empfohlen 500 lux) \\ Zur Sicherstellung der Mindest-Beleuchtungsstärke ist vom Prüfpersonal eine ausreichend starke Taschenlampe mitzuführen und zu benutzen. | * **Beleuchtungsstärke > 350 lux** (empfohlen 500 lux) \\ Zur Sicherstellung der Mindest-Beleuchtungsstärke ist vom Prüfpersonal eine ausreichend starke Taschenlampe mitzuführen und zu benutzen. | ||
| * **Betrachtungsabstand < 600 mm** \\ Um den Betrachtungsabstand einzuhalten kann die Zuhilfenahme von Tritten, Leitern, Gerüsten oder Hubwagen erforderlich sein. Auch ein " | * **Betrachtungsabstand < 600 mm** \\ Um den Betrachtungsabstand einzuhalten kann die Zuhilfenahme von Tritten, Leitern, Gerüsten oder Hubwagen erforderlich sein. Auch ein " | ||
| Zeile 56: | Zeile 59: | ||
| Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein. Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertet. Bei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogen. Die durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüfer) in den Fertigungsunterlagen bestätigt. | Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein. Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertet. Bei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogen. Die durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüfer) in den Fertigungsunterlagen bestätigt. | ||
| - | Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[: | + | Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[: |
| Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten: | Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten: | ||
| * **Übereinstimmungskontrolle** | * **Übereinstimmungskontrolle** | ||