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| managementsystem:anweisungen:pruefanweisungen:vt_pruefanweisung_pa_82-5 [2015/10/19 08:40] – [3. Personal] administrator | managementsystem:anweisungen:pruefanweisungen:vt_pruefanweisung_pa_82-5 [2025/08/28 12:40] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein. Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertet. Bei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogen. Die durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüfer) in den Fertigungsunterlagen bestätigt. | Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein. Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertet. Bei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogen. Die durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüfer) in den Fertigungsunterlagen bestätigt. | ||
| - | Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[: | + | Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle [[: |
| Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten: | Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten: | ||
| * **Übereinstimmungskontrolle** | * **Übereinstimmungskontrolle** | ||