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PA 82-5

VT-Prüfanweisung
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Erstellt/Geändert von: Name/Datum Geprüft/Freigegeben von: Name/Datum Version: 0
Geers-DL, M. Schröck/ 22.08.2013 H. Hotz/ 13.10.2015



PA 82-05 "VT-Prüfanweisung"

1. Zweck und Geltungsbereich

Zerstörungsfreie, visuelle Prüfung von Schweißnähten im Rahmen der Fertigungsüberwachung und der werkseigenen Produktionskontrolle. Korrekte Vorbereitung und Durchführung von Sichtprüfungen (Visual Testing) an Schweißverbindungen und deren Bewertung im Rahmen der Fertigungsüberwachung.
Alle Mitarbeiter, die Sichtprüfungen zur Kontrolle und Bewertung von Schweißnähten durchführen (Schweißer, Prüfer, SAP, vSAP) müssen die Hinweise und Vorgaben dieser Prüfanweisung beachten.

2. Prüfgrundlagen

3. Personal

Personal zur Durchführung von Sichtprüfungen muss schriftlich beauftragt werden. (FB 62-1 "Schriftliche Benennung/ Beauftragung" und Eintragung in LI 62-2 "Prüfpersonal")

Bei Zweifeln an der normgerechten Ausführung von Schweißnähten oder deren Nahtvorbereitung ist die vSAP zu Rate zu ziehen.

4. Prüfbedingungen

Bei der abschließenden VT-Prüfung, die von qualifiziertem Prüfpersonal durchgeführt und entsprechend protokolliert werden muss, ist die Einhaltung der folgenden Prüfbedingungen sicher zu stellen:

5. Hilfsmittel

Sie sind entsprechend der jeweiligen Prüfbedingungen auszuwählen und zu verwenden. Benötigt werden beispielsweise:
Taschenlampe, 3-Skalen-Schweißnahtlehre, Spiegel, Lupe mit Messskala, Bandmaß, Fühlerlehre, Winkellehre, Markierstift und/ oder Markierkreide, ggf. Endoskop oder Boroskop

6. Prüfumfang

Der Prüfumfang bei der Sichtprüfung von Schweißnähten umfasst drei verschiedene Prüfphasen. Generell werden diese (vorbereitende Maßnahmen, Kontrollschritte während und nach dem Schweißen) durch die entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer in Werkerselbstkontrolle durchgeführt und in den Fertigungsunterlagen dokumentiert.
Zusätzlich wird stichprobenartig von der Schweißaufsicht kontrolliert. Der Stichprobenumfang richtet sich dabei u.a. nach der Komplexität der Schweißaufgabe und der Erfahrung des Schweißers mit vergleichbaren Aufgabenstellungen.

6.1 Schweißnahtvorbereitung

Bei der Sichtprüfung der Schweißnahtvorbereitung sind (entsprechend den Anforderungen) folgende Prüfmerkmale zu berücksichtigen:

6.2 Während der Schweißung

Während der Ausführung der Schweißung ist auf folgende Punkte zu achten:

6.3 Nach dem Schweißen

Die Sichtprüfung aller fertig gestellten Schweißnähte und der angrenzenden Wärmeeinflusszone erfolgt stets zu 100% der Schweißnahtlänge. Hierzu muss die Schweißnahtoberfläche gereinigt sein. Die Schweißnähte werden zeitnah nach der Schweißung vom entsprechend geschulten und als VT-Prüfer benannten Schweißer selbst kontrolliert und bewertet. Bei Problemen oder Auffälligkeiten wird die Schweißnaht hinzugezogen. Die durchgeführte wird vom Schweißer (VT-Prüfer) in den Fertigungsunterlagen bestätigt.
Es ist darauf zu achten, dass abschließende Prüfungen an später verdeckten oder nicht mehr zugänglichen Schweißnähten entsprechend vorgezogen werden.
Gegebenenfalls sind die noch einsehbaren Schweißnähte nach einer vorbereitenden Oberflächenbehandlung (z.B. Sandstrahlen) ein zweites Mal visuell zu prüfen.

Bei der abschließenden visuellen Prüfung nach dem Schweißen sind ggf. auftretende Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen entsprechend der zugrundeliegenden normativen und/ oder kundenspezifischen Vorgaben zu bewerten. Hinweise zur Bewertung gemäß der entsprechend DIN EN 1090-2 modifizierten Bewertungskriterien nach DIN EN ISO 5817 sind in der Tabelle "Bewertung von Schweißnähten (Stahl)" zusammengestellt, die in folgender Auflistung als „Bewertungstabelle“ bezeichnet wird.
Folgende Kontrollkriterien sind dabei zu beachten:

Bei Auffälligkeiten, Abweichungen, Fehlern oder sonstigen Problemen ist immer die Schweißaufsicht zu informieren.

6.4 Sichtprüfung ausgebesserter Schweißnähte

Schweißtechnische Reparaturen an Bauteilen erfordern eine schriftliche Reparaturanweisung wenn:

  1. eine Abweichung zum Zeichnungsstand unvermeidbar ist (z.B. durch zusätzliche Schweißnähte) oder
  2. die Komplexität der Reparatur dies erfordert.

Einfaches Ausarbeiten und Nachschweißen fehlerhafter Nähte erfordert keine Reparaturanweisung, allerdings ist nach dem zweiten Reparaturversuch an gleicher Stelle die vSAP zu benachrichtigen.

Zusätzliche Prüfmerkmale:

7. Dokumentation

Das Ergebnis der abschließenden visuellen Prüfung muss vom Prüfer unverzüglich dokumentiert werden. Mit „erfüllt“ bewertete Bauteile sind in eindeutiger Form freizugeben wobei die Zuordnung von Freigabe-Kennzeichnungen bzw. -Unterschriften eindeutig möglich sein muss.
Erforderliche Nacharbeiten werden mit Filzstift (bei sandgestrahlten Komponenten ggf. mit Kreide) auf dem Bauteil markiert. Bauteile mit umfangreichen Nacharbeiten und/ oder solche bei denen eine Nacharbeit unmöglich ist, sind eindeutig zu kennzeichnen wie unter PB 75-1 "Prozesslenkung", Lenkung fehlerhafter Produkte beschrieben. In diesem Fall ist die vSAP zu informieren.

8. Änderungsübersicht

Datum Geändert durch Stichwortartige Beschreibung der Änderungen Version
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