managementsystem:anweisungen:pruefanweisungen:wartung_schweisseinrichtungen_pa_63-1

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 ====== 4. Kontrolle und Prüfung ====== ====== 4. Kontrolle und Prüfung ======
-Nachfolgend beschriebene Maßnahmen und Fristen für Pflege, Wartung und Instandhaltung können - unter Berücksichtigung von Einsatzbedingungen, rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen gem. Hersteller-Betriebsanleitungen - von der verantwortlichen Schweißaufsicht ggf. gerätespezifisch angepasst werden.  \\  +Nachfolgend beschriebene Maßnahmen und Fristen für Pflege, Wartung und Instandhaltung entsprechen den Empfehlungen in BGR 500 und können - unter Berücksichtigung von Einsatzbedingungen, rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen gem. Hersteller-Betriebsanleitungen - von der verantwortlichen Schweißaufsicht ggf. gerätespezifisch angepasst werden.  \\  
  
 Bei der Bemessung der Prüffristen für nicht ortsfeste Einrichtungen der Lichtbogentechnik ist zu berücksichtigen, dass Bei der Bemessung der Prüffristen für nicht ortsfeste Einrichtungen der Lichtbogentechnik ist zu berücksichtigen, dass
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