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Anleitung zur Überwachung von Kühlschmierstoffen (KSS)

gemäß Gefahrstoffverordnung, TRGS 611 und BG-Regel 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“

Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Anwender von KSS verpflichtet am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung (z.B. durch einen Fachkundigen) durchführen zu lassen. Die BG-Regel 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“ spezifiziert die Aufgaben. Besonders wird im Abschnitt 7, Nr. 1 die Führung eines Wartungsplanes bindend vorgeschrieben.

Ausgangsmessungen

Die Messungen des Ansatzwassers (Nitrat, Nitrit, Härte) sollten immer vor dem Frischansatz der Emulsion erfolgen.
Die Werte der frischen Emulsion sollten als Vergleichswerte zu Beginn bestimmt werden.

Wahrnehmbare Veränderungen

Täglich überprüfen: Aussehen, Geruch, Schaum, aufschwimmendes Öl.
……………………….. Ursachen suchen und beseitgen

pH-Wert

Messung mittels pH-Stäbchen oder Elektrode:

Bei stark abgefallenem pH-Wert bestehen Korrosionsgefahr, mangelhafte Biostabilität verbunden mit ungenügenden Standzeiten, Geruchsbelästigungen und Gesundheitsgefahren.
pH-Wert nach Herstellerangaben einhalten, Maßnahmen bei pH-Wert-Abfall von 0,5 und Wechsel bei Wechsel bei pH-Wert-Abfall von 1,0.

Konzentration

Messung mittels Handrefraktometer oder Minilabor (Titrationsmethode) sollten Konzentrationsmessungen aus technischen Gründen täglich erfolgen. Der Messwert ist mindestens einmal wöchentlich im KSS-Wartungsplan einzutragen.
Konzentrationsveränderungen sind auszugleichen. Bei zu hoher Konzentration Zugabe einer stark verdünnten Emulsion (kein reines Wasser zugeben). Bei zu niedriger Konzentration Zugabe einer auf max. 30% aufkonzentrierten Emulsion (nie reines Konzentrat zugeben),

Eine optimale Konzentrationseinstellung ist die grundlegende Maßnahme für das ordentliche „Funktionieren“ des Kühlschmierstoffes.

Probleme bei zu hoher Konzentration

Probleme bei zu niedriger Konzentration

Nitrit

Messung mittels Nitrit-Teststäbchen, der Wert ist wöchentlich zu bestimmen.
Bei Werten > 20 mg/l Nitrit muss in der Emulsion ein geeigneter Inhibitor enthalten sein oder zugesetzt werden, ein Wechsel oder Teilaustausch der Emulsion durchgeführt werden oder N-Nitrosamine bestimmt werden .

Nitrosamin (NDELA)

Messung im Bedarfsfall im/ durch Fachlabor durchführen lassen.

Grenzwerte




Wenn geeignete Prüfverfahren und Einrichtungen zur Überwachung nicht vorhanden sind, sollte die Vorgehensweise mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und/ oder dem KSS- Hersteller abgeklärt werden.