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Ersthelfer

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der BGV A1 §26 folgendermaßen geregelt:

Die Ersthelferausbildung muss alle 2 Jahre „aktualisiert“ werden.

Bei Betrieben, die im Mehrschichtbetrieb arbeiten, ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Ersthelfer sinnvoll auf die vorhandenen Schichten verteilt eingesetzt werden.

Der Erste-Hilfe-Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber“, den fast alle Mitarbeiter haben, reicht für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer nicht aus!

Ersthelferliste

Name des Mitarbeiters Ersthelferausbildung durch Schulungszeitraum Schulungsort nächste Schulung
T:\K-team\Schulungen T:\K-team\Schulungen T:\K-team\Schulungen Haca-Schulungszentrum




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