Für verantworliche Schweißaufsicht (vSAP), Schweißaufsicht (SAP) sowie Leitung der werkseigenen Produktionskontrolle (bauaufsichtlich geregelter Bereich) muss die Beauftragung in schriftlicher Form erfolgen!
Für verschiedene andere Aufgaben im Betrieb sind schriftliche Beauftragungen ggf. sinnvoll um die Nachweispflicht des Unternehmers zu dokumentieren, siehe dazu auch die Infos zu
"Beauftragung oder Benennung?.