Die Liefervereinbarung dient dazu grundsätzliche Anforderungen an Lieferanten von Aluminiumerzeugnissen zu definieren und mit diesen abzustimmen.
Hinweis:
In der Liefervereinbarung wird standardmäßig ein 3.1 Abnahmeprüfzeugnis für die Materialien gefordert.
Für Produkte der Ausführungklasse EXC 1 ist allerdings generell ein 2.2 Prüfzeugnis ausreichend. Dies ist bei Bestellungen explizit anzugeben!