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| managementsystem:richtlinien:allgemein:aufbauorganisation_rl_55-1 [2014/07/30 06:30] – administrator | managementsystem:richtlinien:allgemein:aufbauorganisation_rl_55-1 [2025/08/28 12:40] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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| - | |Geers-DL, H. Geers /08.10.2008 | ^ In Arbeit | + | | Geers-DL |
| - | \\ | + | |
| - | \\ | + | ====== RL 55-01 „Aufbauorganisation“ ======= |
| - | ====== RL 55-1 „Aufbauorganisation“ ======= | + | |
| ====== 1. Zweck und Geltungsbereich ====== | ====== 1. Zweck und Geltungsbereich ====== | ||
| Diese Richtlinie beschreibt die Aufbauorganisation unseres Unternehmens und definiert die Aufgaben und Verantwortungen der erforderlichen Beauftragten. **Sie gilt für das gesamte Unternehmen und alle Mitarbeiter.** | Diese Richtlinie beschreibt die Aufbauorganisation unseres Unternehmens und definiert die Aufgaben und Verantwortungen der erforderlichen Beauftragten. **Sie gilt für das gesamte Unternehmen und alle Mitarbeiter.** | ||
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| Aufbau und Struktur unseres Unternehmens sind im [[unternehmen: | Aufbau und Struktur unseres Unternehmens sind im [[unternehmen: | ||
| - | Zusätzlich dazu sind die Funktionen der „Beauftragten“ – also von Personen mit besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen gesetzlicher, | + | Zusätzlich dazu sind die Funktionen der „Beauftragten“ – also von Personen mit besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen gesetzlicher, |
| - | + | ||
| - | ===== 3.1 Beauftragte ===== | + | |
| - | Nachfolgend aufgeführt sind die mindestens zu benennenden Beauftragten, | + | |
| - | * Qualitätsbeauftragten | + | Nachfolgend aufgeführt sind Funktionen für die - auf Grundlage rechtlicher Anforderungen und/oder Normen |
| - | * Produktkonformität/-haftung | + | |
| - | * Arbeitssicherheit | + | |
| - | * Gesundheitsschutz | + | |
| - | * Exportkontrolle | + | |
| - | * Datenschutz | + | |
| - | * Prüfmittel | + | |
| - | * Werkseigene Produktionskontrolle | + | |
| - | * Verantwortliche Schweißaufsicht (vSAP) | + | |
| - | * Strahlenschutz | + | |
| - | Bei Bestehen von den unter Umweltschutz genannten Voraussetzungen: | + | |
| - | * Abfall | + | |
| - | * Immissionsschutz | + | |
| - | * Gewässerschutz | + | |
| - | ==== 3.1.1 Qualität | + | ===== 3.1 Qualitätsmanagement ===== |
| Die Geschäftsführung ernennt den ihr direkt unterstellten und von allen anderen Bereichen unabhängigen „Beauftragten der obersten Leitung“ (QMB). Dessen wesentlichen Aufgaben des QMB sind: | Die Geschäftsführung ernennt den ihr direkt unterstellten und von allen anderen Bereichen unabhängigen „Beauftragten der obersten Leitung“ (QMB). Dessen wesentlichen Aufgaben des QMB sind: | ||
| * Implementierung der im Managementsystem beschriebenen qualitätsrelevanten Regelungen in die gesamte Unternehmensorganisation. | * Implementierung der im Managementsystem beschriebenen qualitätsrelevanten Regelungen in die gesamte Unternehmensorganisation. | ||
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| * Koordination externer Audits (3rd + 2nd Party). | * Koordination externer Audits (3rd + 2nd Party). | ||
| * KVP Prozess unterstützen. | * KVP Prozess unterstützen. | ||
| - | * Ansprechpartner für Q-Probleme. | + | * Ansprechpartner für Qualtiäts-Probleme. |
| - | * Schulungen zum Thema QM. | + | * Schulungen zum Thema Qualitätsmanagement. |
| - | ==== 3.1.2 Produktkonformität/ | + | ===== 3.2 WPK ===== |
| - | Zu den Aufgaben des Beauftragten für Produktkonformität/ | + | Zu den Aufgaben des Verantwortlichen der werkseigenen Produktionskontrolle gehört es die Einhaltung rechtlicher |
| - | Im Wesentlichen sind dies: | + | * das Vorhandensein erforderlicher personeller und technischer Ressourcen |
| + | * die ordnungsgemäße Durchführung qualitätsrelevanter Prozessschritte und Prüfungen | ||
| + | * die Vollständigkeit erforderlicher Nachweise und Dokumente | ||
| + | * die Freigabe zur Untervergabe und Kontrolle externer Arbeitsschritte | ||
| + | Bei Beanstandungen oder festgestellten Abweichungen leitet er in Absprache und Zusammenarbeit mit den Prozessverantwortlichen und dem QMB entsprechende Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ein. | ||
| + | Sofern vereinbart gehört es außerdem zu seinen/ | ||
| - | * die Einhaltung von Vorschriften bzgl. Sicherheit unserer Produkte überwachen. | + | ===== 3.3 vSAP ===== |
| - | * Sicherheitsabnahmen am Aufstellungsort durchführen. | + | Die **verantwortliche** Schweißaufsicht hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schweißfachbetrieb die notwendigen Qualifikationen und Vorgaben für alle Schweißprozesse, |
| - | | + | Zu den wesentlichen Aufgaben der verantwortlichen Schweißaufsicht gehören: |
| - | | + | |
| - | | + | |
| - | * Die Erstellung von Gefahrenanalysen überwachen. | + | |
| - | * Die Geschäftsführung bei relevanten Änderungen im Bereich Sicherheit informieren. | + | |
| - | * EG-/ | + | |
| - | ==== 3.1.3 Arbeitssicherheit ==== | + | * Vertragsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte |
| - | **Jeder Unternehmer ist für die Arbeitssicherheit | + | * Konstruktionsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte |
| - | Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz SIFA oder FASI genannt) kann intern oder extern schriftlich bestellt werden. | + | |
| + | | ||
| + | | ||
| + | * Überwachung der schweißtechnischen Arbeitsvorgänge | ||
| + | * Schweißtechnische Qualitätssicherung | ||
| + | * Prüfung | ||
| + | * Dokumentation der schweißrelevanten Unterlagen | ||
| + | * Erstellen von Schweiß- | ||
| + | * Schulung des Schweißpersonals | ||
| + | * Schnittstelle zu Überwachungsinstitutionen wie z.B. TÜV oder SLV | ||
| + | |||
| + | ==== vSAP und SAP ==== | ||
| + | Die Aufgaben und Kompetenzbereiche der Schweißaufsicht sind in der [[managementsystem: | ||
| + | ===== 3.4 Prüfmittel ===== | ||
| + | Der Prüfmittelbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung der Forderungen an Prüfmitteln, | ||
| + | Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören: | ||
| + | |||
| + | * Verwaltung des Prüfmittelbestandes (Püfmittelüberwachung) | ||
| + | * Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel | ||
| + | * Planung der Kalibrierung und Festlegung der Kalibrierintervalle (Prüfintervalle), | ||
| + | * Anfordern der zur Kalibrierung fälligen Prüfmittel aus den Fachbereichen. | ||
| + | * Pflegen und Verwalten der Kalibrier-Zertifikate | ||
| + | |||
| + | ===== 3.5 Arbeitssicherheit ===== | ||
| + | Rechtliche Grundlage für die Verantwortung/ | ||
| + | | ||
| + | Für die der Wahrnehmung der Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit ist eine entsprechende Fachkunde nachzuweisen. | ||
| Zu den wesentlichen Aufgaben der **Fachkraft für Arbeitssicherheit** gehören: | Zu den wesentlichen Aufgaben der **Fachkraft für Arbeitssicherheit** gehören: | ||
| * Beratung der Geschäftsführung und der für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortlichen Personen. | * Beratung der Geschäftsführung und der für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortlichen Personen. | ||
| * Durchführung regelmäßiger Arbeitsstättenbegehungen im Rahmen der Arbeitsschutzausschusssitzungen. | * Durchführung regelmäßiger Arbeitsstättenbegehungen im Rahmen der Arbeitsschutzausschusssitzungen. | ||
| - | * Regelmäßige Überprüfung und Überwachung, | + | * Regelmäßige Überprüfung und Überwachung, |
| - | * … die technischen Schutzeinrichtungen funktionsfähig und die persönlichen Schutzausrüstungen in gebrauchsfähigem Zustand sind und benutzt werden. | + | * Unterstützung und Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Gefährdungsbeurteilungen |
| - | * … alle Mitarbeiter den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln, | + | * Kontrolle und Überprüfung, |
| + | * Erstellung gesetzlich erforderlicher Dokumente (z.B. Ex-Schutzdokument) | ||
| + | * Unfalluntersuchungen | ||
| - | Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern unterstützen die **Sicherheitsbeauftragten** (kurz SIBE genannt) die Sicherheitsfachkraft und die Organisationsverantwortlichen bei der Durchführung des Unfallschutzes im täglichen Arbeitsablauf. | + | ==== Sicherheitsbeauftragte ==== |
| + | Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern unterstützen die **Sicherheitsbeauftragten** (kurz SIBE genannt) die Sicherheitsfachkraft und die Organisationsverantwortlichen bei der Durchführung des Unfallschutzes im täglichen Arbeitsablauf | ||
| Sie achten im Arbeitsalltag fortlaufend auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung sowie auf das Auftreten von Unfall- und Gesundheitsgefahren. | Sie achten im Arbeitsalltag fortlaufend auf das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung sowie auf das Auftreten von Unfall- und Gesundheitsgefahren. | ||
| Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten wird von der zuständigen BG in Abhängigkeit von der Gefahrklasse des Unternehmens bestimmt. | Die Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten wird von der zuständigen BG in Abhängigkeit von der Gefahrklasse des Unternehmens bestimmt. | ||
| - | ==== 3.1.4 Gesundheitsschutz | + | ===== 3.6 Betriebsärztliche Betreuung ===== |
| - | Ebenso wie der Arbeitsschutz gehört auch der Gesundheitsschutz zu den Grundpflichten | + | Die Aufgaben |
| - | + | ||
| - | Die Aufgaben des schriftlich zu bestellenden Betriebsarztes umfassen im Wesentlichen folgende Punkte: | + | |
| * Beratung der Geschäftsführung und der verantwortlichen Personen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung | * Beratung der Geschäftsführung und der verantwortlichen Personen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung | ||
| * Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung | * Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung | ||
| * Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen | * Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen | ||
| + | * Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen | ||
| - | ==== 3.1.5 Exportkontrolle | + | ===== 3.7 Sonstige ===== |
| - | * Prüfung von Anfragen aus den Vertriebsabteilungen, | + | Entsprechend |
| - | * Falls erforderlich, | + | |
| - | * Auslage der aktuellen Gesetzestexte und Pflege aller relevanten (AL-Embargolisten, | + | |
| - | * Beratung interner Abteilungen | + | |
| - | ==== 3.1.6 Datenschutz ==== | + | ==== 3.7.1 Datenschutz ==== |
| Ein Datenschutzbeauftragter ist entsprechen DBSG §4f zu bestellen, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und mehr als 9 Personen ständig mit dieser Tätigkeit betraut sind. Ob in Ihrem Unternehmen eine entsprechende Bestellung erforderlich ist, kann mit Hilfe eines [[https:// | Ein Datenschutzbeauftragter ist entsprechen DBSG §4f zu bestellen, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und mehr als 9 Personen ständig mit dieser Tätigkeit betraut sind. Ob in Ihrem Unternehmen eine entsprechende Bestellung erforderlich ist, kann mit Hilfe eines [[https:// | ||
| Sofern eine Bestellung erforderlich ist, berichtet der (intern zu bestellende) Datenschutzbeauftragte direkt an die Geschäftsführung. Er ist in Ausübung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. | Sofern eine Bestellung erforderlich ist, berichtet der (intern zu bestellende) Datenschutzbeauftragte direkt an die Geschäftsführung. Er ist in Ausübung seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. | ||
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| * Er stellt die Zuverlässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sicher. | * Er stellt die Zuverlässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sicher. | ||
| - | ==== 3.1.7 Prüfmittel | + | ====== |
| - | Der Prüfmittelbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung der Forderungen an Prüfmitteln, | + | {{topic> |
| - | Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören: | + | |
| - | + | ||
| - | * Verwaltung des Prüfmittelbestandes (Püfmittelüberwachung) | + | |
| - | * Erfassung und Kennzeichnung der Prüfmittel | + | |
| - | * Planung der Kalibrierung und Festlegung der Kalibrierintervalle (Prüfintervalle), | + | |
| - | * Anfordern der zur Kalibrierung fälligen Prüfmittel aus den Fachbereichen. | + | |
| - | * Pflegen und Verwalten der Kalibrier-Zertifikate | + | |
| - | + | ||
| - | ==== 3.1.8 Beauftragter der WPK ==== | + | |
| - | Der Beauftragte der werkseigenen Produktionskontrolle überwacht die verschiedenen Phasen der Produkterstellung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben wie beispielsweise | + | |
| - | * das Vorhandensein erforderlicher personeller und technischer Ressourcen | + | |
| - | * die ordnungsgemäße Durchführung qualitätsrelevanter Prozessschritte und Prüfungen | + | |
| - | * die Vollständigkeit erforderlicher Nachweise und Dokumente | + | |
| - | * die Freigabe zur Untervergabe und Kontrolle externer Arbeitsschritte | + | |
| - | Bei Beanstandungen oder festgestellten Abweichungen leitet er in Absprache und Zusammenarbeit mit den Prozessverantwortlichen und dem QMB entsprechende Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ein. | + | |
| - | + | ||
| - | ==== 3.1.9 vSAP ==== | + | |
| - | Die **verantwortliche** Schweißaufsicht hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schweißfachbetrieb die notwendigen Qualifikationen und Vorgaben für alle Schweißprozesse, | + | |
| - | Zu den wesentlichen Aufgaben der verantwortlichen Schweißaufsicht gehören: | + | |
| - | + | ||
| - | * Vertragsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte | + | |
| - | * Konstruktionsüberprüfung schweißtechnischer Inhalte | + | |
| - | * Schweißwerkstoffüberwachung in Bezug auf Eignung, Anforderungen, | + | |
| - | * Lieferantenbewertung in Bezug auf schweißtechnische Aufgaben | + | |
| - | * Schweißeinrichtungsüberwachung/ | + | |
| - | * Überwachung der schweißtechnischen Arbeitsvorgänge | + | |
| - | * Schweißtechnische Qualitätssicherung | + | |
| - | * Prüfung und Bewertung der Schweißergebnisse | + | |
| - | * Dokumentation der schweißrelevanten Unterlagen | + | |
| - | * Erstellen von Schweiß- und Prüfplänen | + | |
| - | * Schulung des Schweißpersonals | + | |
| - | * Schnittstelle zu Überwachungsinstitutionen wie z.B. TÜV oder SLV | + | |
| - | === 3.1.9.1 vSAP und SAP === | + | |
| - | Die Aufgaben und Kompetenzbereiche der Schweißaufsicht sind in der [[managementsystem: | + | |
| - | + | ||
| - | ==== 3.1.10 Strahlenschutz ==== | + | |
| - | Ein Strahlenschutzbeauftragter ist zu bestellen wenn Tätigkeiten verrichtet werden, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung beinhalten (z.B. bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung). Der Strahlenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde gem. §13 RöV Abs. 3 bzw. § 30 StrlSchV besitzen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören: | + | |
| - | * Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen | + | |
| - | * Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc. | + | |
| - | * Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften | + | |
| - | * Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen | + | |
| - | + | ||
| - | ==== 3.1.11 Umweltschutz ==== | + | |
| - | Zu den Aufgaben des Umweltschutzbeauftragten (UB) gehören u.a. Tätigkeiten, | + | |
| - | Der Umweltschutzbeauftragte ist berechtigt und verpflichtet, | + | |
| - | * die Einhaltung umweltrelevanter Gesetzte, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu überwachen. | + | |
| - | * die Geschäftsführung und die Betriebsangehörigen über Änderungen zu informieren und zu beraten. | + | |
| - | * umweltrelevante Dokumente, Aufzeichnungen und Checklisten zu erstellen und zu pflegen. | + | |
| - | * für Betriebsangehörige bei Bedarf entsprechende Schulungen zu veranlassen. | + | |
| - | * Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln zu unterbreiten und auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Produkte und Verfahren hinzuwirken. | + | |
| - | * im Rahmen der Arbeitschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen) regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte durchzuführen. | + | |
| - | * Kontakte zu Behörden zu pflegen. | + | |
| - | + | ||
| - | In Anwendung der Sachkunde auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist er gegenüber den Mitarbeitern weisungsbefugt. Über die Tätigkeit des Umweltschutzbeauftragten ist der Geschäftsführung jährlich Bericht zu erstatten. | + | |
| - | + | ||
| - | Darüber hinaus gilt: | + | |
| - | * Beim Betreiben von genehmigungspflichtigen Anlagen (i.S. des §4 BImSchG) und Anlagen, in denen regelmäßig „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ anfallen, ist zusätzlich ein **Abfallbeauftragter** schriftlich zu bestellen und der Behörde (Landratsamt) anzuzeigen. | + | |
| - | * Beim Betreiben genehmigungsbedürftiger Anlagen (Anhang 1 5.BImschV) oder aufgrund behördlicher Anordnung ist zusätzlich ein **Immissionsschutzbeaufragter** schriftlich zu bestellen und der Behörde anzuzeigen. | + | |
| - | * Bei Einleitung von Abwasser | + | |
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| - | ====== 4. Mitgeltende Unterlagen ====== | + | \\ |
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| ====== 5. Änderungsübersicht ====== | ====== 5. Änderungsübersicht ====== | ||
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| Zeile 189: | Zeile 136: | ||
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| | **Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt. | | **Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt. | ||
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