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Bauteilspezifikation

Die Bauteilspezifikation bildet die Grundlage für die Produkterstellung und muss daher alle Angaben und technischen Anforderungen enthalten, die für die Herstellung nach den Anforderungen der relevanten technischen Spezifikationen und den Wünschen des Kunden erforderlich sind.
Sie kann, je nach Deklarationsverfahren, entweder vom Hersteller oder vom Auftraggeber erstellt werden und ist in Art und Umfang vergleichbar mit einem Lasten- bzw. Pflichtenheft.

Die Bauteilspezifikation beinhaltet Angaben zu folgenden Punkten:

  • Ausführungsunterlagen gemäß Eurocodes und EN 1090-ff
    - Ausführungsklasse
    - Vorbereitungsgrade für den Oberflächenschutz (falls erforderlich)
    - Zusatzangaben und Auswahlmöglichkeiten nach EN 1090-ff
    - Toleranzklassen
    - Eventuell höhere Abnahmekriterien für Schweißnähte
  • Leistungsbeschreibung
    - Termine
    - Vorgaben zu Form, Funktion, Nutzung
    - sonstige vertragliche und technische Bedingungen

Der Hersteller muss (anhand von Prüf- und Überwachungdokumenten) belegen können, dass die hergestellten Bauteile mit der Spezifikation übereinstimmen. Deshalb ist es z.B. auch erforderlich bei Bestellung von Rohmaterialien und Halbzeugen die erforderlichen Prüfzeugnisse (meist 3.1) direkt mit zu bestellen.

Es gibt keine festgelegte Form für das Aussehen einer Bauteilspezifikation. Im einfachsten Fall kann dies eine Fertigungszeichnung mit den relevanten technischen Informationen sein, oder auch die technische Auftragsbeschreibung.
Da die Bauteilspezifikation die Grundlage für der Erstellung der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung bildet, ist es jedoch sinnvoll die relevanten Daten dafür im Formblatt FB 72-3 "Bauteilspezifikation" zusammenzufassen.

  • infos/bauteilspezifikation.1416435484.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)