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Allgemeines zur CE - Kennzeichnung

Um einheitliche Sicherheitsanforderungen für Produkte zu schaffen und Handelshemmnisse abzubauen wurde von der Europäischen Union (zur Verwirklichung des freien Warenverkehrs) bereits in den achtziger Jahren die CE- Kennzeichnung als Symbol für die Produktsicherheit eingeführt. Diese ist seither Voraussetzung für die Vermarktung eines Produktes im Europäischen Wirtschaftsraum.
Durch das Anbringen des CE- Kennzeichens bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Diese Richtlinien legen die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsschutzanforderungen an Produkte fest. Alle Produkte für die auf Grund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE- Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Das Produkt darf nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt wurde.

Das CE- Kennzeichen hat eine einheitliche Bedeutung und steht als Symbol für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Gerade daraus ergeben sich jedoch - entsprechend Thema und Inhalt der jeweils relevanten EU-Richtlinie - unterschiedliche Anforderungen an die Kennzeichnung bzw. an den Inhalt der erforderlichen Nachweisdokumentation.

Das CE- Kennzeichen

  • bedeutet die Übereinstimmung eines Produktes mit den wesentlichen Anforderungen einer oder mehrerer EU- Richtlinie(n)
  • wendet sich nur an staatliche Marktaufsichtbehörden und ist nicht zu verwechseln mit einem Prüf- oder Qualitätssiegel (wie z. B. TÜV- oder GS- Zeichen)
  • ist ein Zeichen der Erklärung des Herstellers, dass die gesetzlichen Vorschriften, d. h. alle für das Produkt relevanten EG- Richtlinien, eingehalten wurden
  • wird vom Hersteller oder Importeur in Eigenverantwortung am Produkt oder dessen Verpackung angebracht
  • ist die Voraussetzung für das In- Verkehr- Bringen eines Produktes im Europäischen Wirtschaftsraum
  • hat ein vorgegebenes Aussehen mit genau festgelegten Proportionen

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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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