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Deklarationsverfahren für Bauprodukte

von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090-1

Verfahren 1
Deklaration von Materialeigenschaften + geometrischen Daten
Verfahren 2
Deklaration von Tragfähigkeitsdaten

Verfahren 3a
Deklaration der Übereinstimmung mit geg. Bauteilspezifikation
Verfahren 3b
Deklaration von Festigkeitswerten auf der Grundlage von Vorgaben des Auftraggebers
Fertigung - ohne Bemessung - nach einer vom Hersteller erstellten Bauteilspezifikation.
Alle für eine Bemessung notwendigen Daten werden mit der Leistungserklärung/ CE- Kennzeichnung zur Verfügung gestellt.
Statische Bemessung gem. Eurocodes + Erstellung der Bauteilspezifikation in Verantwortung des Herstellers.
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung enthalten Materialkennwerte + Tragfähigkeitsdaten
Fertigung gem. EN 1090-2 bzw. -3 anhand einer vom Auftraggeber erstellten Bauteilspezifikation (Bemessung in Verantwortung des Auftraggebers) und erstellt Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung Statische Bemessung gem. vom Auftraggeber vorgegebener Normen (keine Eurocodes) + Erstellung der Bauteilspezifikation in Verantwortung des Herstellers.
Leistungserklärung/ CE-Kennzeichnung enthalten Materialkennwerte + Tragfähigkeitsdaten
Muster einer CE-Kennzeichnung
nach Verfahren 1
verfahren_1.jpg



Muster einer CE-Kennzeichnung
nach Verfahren 2
verfahren_2.jpg


Muster einer CE-Kennzeichnung
nach Verfahren 3a
verfahren_3a.jpg

Muster einer CE-Kennzeichnung
nach Verfahren 3b
verfahren_3b.jpg
  1. Aussehen und Inhalt der CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium sind in der DIN EN 1090-1 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“ geregelt. Die Beispiele in obiger Tabelle entsprechen denen aus dem Anhang ZA der DIN EN 1090-1.
  2. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung der Produkte muss für diese noch eine Leistungserklärung entsprechend den Vorgaben der Bauproduktenverordnung ausgestellt werden, die die bisher erforderliche Konformitätserklärung (nach Bauproduktenrichtlinie) ersetzt.
  3. Die Leistungserklärung ist mit einer eindeutigen (vom Hersteller frei wählbaren) Nummer (DoP = Declaration of Performance) zu versehen, die eine Zuordnung zu der entsprechenden CE-Kennzeichnung sicherstellt.
    Die Formulare für die Erstellung der CE-Kennzeichnung wurden daher - abweichend von den Beispielen in DIN EN 1090-1 - mit der Zeile „DoP:“ und einem entsprechenden Eingabefeld ergänzt.
  4. Für die Erstellung der CE-Kennzeichnung stehen - entsprechend der obigen Beispiele - vier unterschiedliche Formulare zur Verfügung. Die zugehörige Leistungserklärung steht im Intranet als „Universalformular“ zur Verfügung.
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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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