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Deklarationsverfahren für Bauprodukte
CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Leistungserklärung nach BauPVO
Allgemeine Hinweise
- Aussehen und Inhalt der CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium sind in der DIN EN 1090-1 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“ geregelt. Die Beispiele in nachstehender Tabelle entsprechen denen aus dem Anhang ZA der DIN EN 1090-1.
- Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung der Produkte muss für diese noch eine Leistungserklärung entsprechend den Vorgaben der Bauproduktenverordnung ausgestellt werden, die die bisher erforderliche Konformitätserklärung (nach Bauproduktenrichtlinie) ersetzt.
- Die Leistungserklärung ist mit einer eindeutigen (vom Hersteller frei wählbaren) Nummer (DoP = Declaration of Performance) zu versehen, die eine Zuordnung zu der entsprechenden CE-Kennzeichnung sicherstellt.
Die Formulare für die Erstellung der CE-Kennzeichnung wurden daher - abweichend von den Beispielen in DIN EN 1090-1 - mit der Zeile „DoP:“ und einem entsprechenden Eingabefeld ergänzt.
- Für die Erstellung der CE-Kennzeichnung stehen - entsprechend nachstehender Beispiele - vier unterschiedliche Formulare zur Verfügung. Die zugehörige Leistungserklärung steht im Intranet als „Universalformular“ zur Verfügung.
CE-Kennzeichnung
von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090-1
Ausfüllen d. CE-Kennzeinung
Leistungserklärung
In folgendem Bild ist eine beispielhaft ausgefüllte Muster-Leistungserklärung der zugehörigen (modifizierten) Muster-CE-Kennzeichnung (für Deklarationsverfahren 3a) gegenübergestellt.
In die Muster-CE-Kennzeichnung wurde dabei eine zusätzliche Spalte mit der Nummer der Leistungserklärung aufgenommen (siehe blaue Markierung).




