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Deklarationsverfahren für Bauprodukte
CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Leistungserklärung nach BauPVO
Allgemeine Hinweise
- Aussehen und Inhalt der CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium sind in der DIN EN 1090-1 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile“ geregelt. Die Beispiele in nachstehender Tabelle entsprechen denen aus dem Anhang ZA der DIN EN 1090-1.
- Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung der Produkte muss für diese noch eine Leistungserklärung entsprechend den Vorgaben der Bauproduktenverordnung ausgestellt werden, die die bisher erforderliche Konformitätserklärung (nach Bauproduktenrichtlinie) ersetzt.
- Die Leistungserklärung ist mit einer eindeutigen (vom Hersteller frei wählbaren) Nummer (DoP = Declaration of Performance) zu versehen, die eine Zuordnung zu der entsprechenden CE-Kennzeichnung sicherstellt.
Die Formulare für die Erstellung der CE-Kennzeichnung wurden daher - abweichend von den Beispielen in DIN EN 1090-1 - mit der Zeile „DoP:“ und einem entsprechenden Eingabefeld ergänzt.
- Für die Erstellung der CE-Kennzeichnung stehen - entsprechend nachstehender Beispiele - vier unterschiedliche Formulare zur Verfügung. Die zugehörige Leistungserklärung steht im Intranet als „Universalformular“ zur Verfügung.
Besonderer Hinweis
Das Brandverhalten der Konstruktionsmaterialien Stahl, verzinkter Stahl, Aluminium und eloxiertes Aluminium fällt entsprechend der europäischen Klassifizierung in Klasse A1 (siehe Beispiel- Bilder) und muss nicht dokumentiert werden.
Bei beschichteten Bauteilen ist jedoch nachzuweisen, dass die Klasse des Bauteils mit den Anforderungen hinsichtlich seiner Anwendung und Funktion übereinstimmt. Die Klassifizierung muss nach 13501-1 erfolgen.
Beschichtungen, die zu Oberflächenschutz oder aus anderen Gründen auf Stahl- und Aluminiumbauteile aufgebracht werden, können die A1-Klassifizierung verändern. Angaben zum Verhalten von organisch beschichteten Stahlblechen sind EN 14782 und EN 14783 zu entnehmen.
CE-Kennzeichnung
von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090-1
Ausfüllen d. CE-Kennzeinung
Leistungserklärung
In folgendem Bild ist eine beispielhaft ausgefüllte Muster-Leistungserklärung der zugehörigen (modifizierten) Muster-CE-Kennzeichnung (für Deklarationsverfahren 3a) gegenübergestellt.
In die Muster-CE-Kennzeichnung wurde dabei eine zusätzliche Spalte mit der Nummer der Leistungserklärung aufgenommen (siehe blaue Markierung).




