Erstprüfung
Zweck
Im Rahmen der Konformitätsbewertung muss der Hersteller nachweisen, dass er in der Lage ist tragende Bauteile und Bausätze entsprechend den Anforderungen der EN 1090 zu liefern. Der Nachweis umfasst
- die Bewertung von Fertigung und Fertigungseinrichtungen durch eine Erstprüfung (ITC)
und - falls zutreffend -
- die Beurteilung der Voraussetzungen und Fähigkeiten für die Durchführung statischer Berechnungen an Hand einer Basisberechnung (ITT)
Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils die deklarierten Leistungsmerkmale (vgl. EN 1090-1, Punkt 6.2 -Tabelle 1) folgendermaßen zu erfassen:
- Überprüfen der Toleranzen
die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen Produktfamilie durchzuführen ist.
- Schweißeignung
diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen.
- Bruchzähigkeit
bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft.
Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich.
- Tragfähigkeit und Ermüdungsfestigkeit (falls deklariert)
bei statischer Berechnung in Verantwortung des Herstellers ist eine Kopie der Statik beizufügen (+ Überprüfung der Berechnung vgl. Pkt. 5 „Erstberechnung“)
- Erstberechnung, falls durchgeführt
bei Deklarationsverfahren 2 und 3b (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren:
● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen)
● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert?
● Sind die Normen aktuell und vollständig?
● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet?
● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht?
● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft?
Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem Protokoll dokumentiert und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.