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Erstprüfung

Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils alle deklarierten Leistungsmerkmale erfasst::

  1. Überprüfen der Toleranzen
    die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt in welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen Produktfamilie durchzuführen ist.

  2. Schweißeignung
    diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen.

  3. Bruchzähigkeit
    bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich.
  4. Brandverhalten
    sofern keine Beschichtungen mit organischen Anteilen aufgebracht werden, fallen Metalle aller Art unter Klasse A1

  5. Gefährliche Stoffe
    eine Freisetzung von Radioaktivität und Cadmium wird im Allgemeinen nicht deklariert.

  6. Dauerhaftigkeit
    sie wird bei Stahlbauteilen und -produkten überprüft durch den Vergleich der Anforderungen an die Beschichtung mit den entsprechenden Nachweisdokumenten. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten wird die Dauerhaftigkeit im Allgemeinen nicht deklariert.

  7. Erstberechnung, falls durchgeführt
    bei Deklarationsverfahren 2 und 3b (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren:
    ● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen)
    ● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert?
    ● Sind die Normen aktuell und vollständig?
    ● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet?
    ● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht?
    ● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft?

Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem Protokoll dokumentiert. Im Falle einer Erstberechnung, wird eine Kopie der Statik der Nachweisdokumentation beigefügt.

  • infos/erstpruefung.1384085374.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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