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Lochen/ Stanzen
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Geers-DL, M. Schröck / 19.11.2013 In Arbeit

AA 75-14 "Lochen/ Stanzen"

Unabhängig von der Herstellungsart der Löcher zur Aufnahme von mechanischen Verbindungsmitteln (Lochen durch Bohren, Stanzen oder thermisches Schneiden) sind folgende Anforderungen einzuhalten:

  • Lochanordnung und -ausführung müssen ein ungehindertes Einsetzen der Verbindungsmittel ermöglichen
    - Verbindungsmittel müssen im rechten Winkel in die zu verbindenden Bauteile eingesetzt werden können.

  • Maße sind entsprechend nachfolgender Angaben (EN 1090-2, Pkt. 6.4) einzuhalten:
    nennlochspiel.jpg
    Passschrauben: Nennlochdurchmesser = Schaftdurchmesser der Schraube
    Nieten: Nennlochdurchnesser festlegen
    • Senkkopfschrauben oder Senknieten dürfen nach dem Einbau nicht von der Bauteiloberfläche überstehen,
    . bei Zugbeanspruchung oder vorgespannten Verbindungen muss die Nenntiefe der Senkung mindestens 2mm kleiner sein als die Nenndicke der äußeren Lage.

  • Es gelten die nachfolgenden Toleranzen:
    • Löcher für Passschrauben und -bolzen: Klasse H11 nach ISO 286-2
    • Übrige Löcher: ± 0,5mm wobei der Lochdurchmesser als Mittelwert zwischen Ein- und Austrittsdurchmesser der Lochung zu ermitteln ist.

  • Die Qualität der Schnittflächen bei thermischem Schneiden muss mit den Anforderungen gem. EN ISO 9013 übereinstimmen.
    neigungstoleranzbereiche.jpg

  • Falls für die Schnittflächen Härten festgelegt sind, müssen diese den in Tabelle 10 der DIN EN 1090-2, Pkt. 6.4.4 zusammengestellten Werten entsprechen.

  • Bei der Lochherstellung durch Stanzen ist folgendes zu beachten:
    • Bei Stoßverbindungen sind die Löcher der gepaarten Oberflächen bei allen Bauteilen in der gleichen Richtung zu stanzen
    • EXC 1 und 2: Stanzen auf Maß, kein Aufreiben der Löcher erforderlich
    • EXC 3 und 4: bei Blechdicken ≤ 3mm kann passend gestanzt werden, Aufreiben ist nicht erforderlich
    ……………….. bei Blechdicken > 3mm ist mit mind. 2mm Untermaß zu stanzen und dann auf Maß aufzureiben.

  • Neigungswinkel und Grate dürfen die Angaben in nachfolgendem Bild nicht überschreiten
    lochung_grenzabmasse.jpg

Die Eignung der Lochungsprozesse sind regelmäßig zu überprüfen.
Dabei sind aus den bearbeiteten Konstruktionsmaterialien (unter Berücksichtigung von Stahlsorte, Produktdicke und Lochdurchmesser) 8 Proben zu erstellen.
An diesen sind an beiden Enden des Loches die jeweiligen Lochdurchmesser mittels Grenzlehre zu vermessen.
Die gemessenen Werte müssen innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen (siehe oben).

Werden die Toleranzen nicht eingehalten, darf der Lochungsprozess so lange nicht mehr eingesetzt werden, bis er korrigiert und erneut geprüft wurde. Er darf aber ggf. für einen eingeschränkten Bereich von Konstruktionsmaterialien und Lochabmessungen eingesetzt werden, für den bei der Prüfung einwandfreie Ergebnisse erzielt wurden.

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