AA 74-01 "Wareneingangskontrolle"
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Arbeitsanweisung regelt die Vorgehensweise bei der Annahme von Waren, Material, Zulieferteilen und externen Dienstleistungen, die die Qualität unserer Produkte beeinflussen.
Sie gilt für das gesamte Lagerpersonal und insbesondere für die Mitarbeiter im Bereich Wareneingang.
2. Ablauf
- An Hand einer Kopie der Bestellung ist zu prüfen ob die lt. Lieferschein angelieferten Waren mit der Bestellung übereinstimmen.
- Passen Bestellung und Lieferschein zusammen, Ware entladen ansonsten Annahme verweigern.
- Überprüfung auf Vollzähligkeit (bestellte Stückzahl, Stückzahl lt. Lieferschein, tatsächlich gelieferte Stückzahl)
Abweichungen auf LS vermerken.
- Überprüfung vereinbarter Kennzeichnungen (z.B. Farbmarkierung oder sonstige vereinbarte Kennzeichnung durch Lieferanten)
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Ware darf nicht angenommen werden.
- Sichtkontrolle der gelieferten Waren auf Beschädigungen oder sonstige erkennbare Mängel
Insbesondere ist darauf zu achten, dass oberflächenbehandelte Teile optisch der Bestellung entsprechen (z.B. gestrahlte oder lackierte Oberflächen)
- Kontrolle der ggf. lt. Bestellung mitzuliefernden Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle oder sonstiger Begleitdokumente.
Eventuell fehlende Dokumente auf LS vermerken und diesen mit „Annahme unter Vorbehalt“ kennzeichnen.
- Warenannahme beim Spediteur quittieren
- Abmessungen kontrollieren
- Checkliste CH 74-1 "Wareneingangsprüfung" ausfüllen und mit LS, ggf. mitgelieferten Dokumenten und Kopie der Bestellunterlagen zusammen weitergeben (an den Einkauf oder die QS falls weitergehende Prüfungen erforderlich sind).
- Transport in den (Zwischen-)Lagerbereich und Ablegen der Ware in den vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Bereichen
3. Änderungsübersicht
| Datum | Geändert durch | Stichwortartige Beschreibung der Änderungen | Version |
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| Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist auf dem Intranet unserer Firma abgelegt. Nur diese unterliegt dem systemspezifischen Änderungsdienst |
