Ersthelfer
Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der BGV A1 §26 folgendermaßen geregelt:
- Bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer,
- bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Beschäftigten
- in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten.
Die Ersthelferausbildung muss alle 2 Jahre „aktualisiert“ werden.
Bei Betrieben, die im Mehrschichtbetrieb arbeiten, ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Ersthelfer sinnvoll auf die vorhandenen Schichten verteilt eingesetzt werden.
Der Erste-Hilfe-Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber“, den fast alle Mitarbeiter haben, reicht für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer nicht aus!
Ersthelferliste
| Name des Mitarbeiters | Ersthelferausbildung durch | Schulungszeitraum | Schulungsort | nächste Schulung |
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| T:\K-team\Schulungen | T:\K-team\Schulungen | T:\K-team\Schulungen | Haca-Schulungszentrum | |
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