Seite anzeigenÄltere VersionenLinks hierherPDF exportierenAlles aus-/einklappenNach oben Eine ältere Version des Dokuments wurde geladen! Beim Speichern wird eine neue Version des Dokuments mit diesem Inhalt erstellt. Dateiauswahl====== Ersthelfer ====== Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der BGV A1 §26 folgendermaßen geregelt: * Bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer, * bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern \\ - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Beschäftigten \\ - in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten. **Die Ersthelferausbildung muss alle 2 Jahre „aktualisiert“ werden.** Bei Betrieben, die im Mehrschichtbetrieb arbeiten, ist darauf zu achten, dass die ausgebildeten Ersthelfer sinnvoll auf die vorhandenen Schichten verteilt eingesetzt werden. <note important>Der Erste-Hilfe-Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber", den fast alle Mitarbeiter haben, reicht für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer nicht aus!</note> ===== Ersthelferliste ===== ^ Name des Mitarbeiters ^ Ersthelferausbildung durch ^ Prüfungsdatum ^ | \\ | | | | \\ | | | | \\ | | | | \\ | | | \\ ====== {{tag>AS 55 }}Bitte übertragen Sie die Buchstaben in das Eingabefeld. N Z T G O Dieses Feld bitte leer lassenSpeichernVorschauAbbrechen Zusammenfassung managementsystem/arbeitssicherheit/ersthelfer.1409571148.txt.gz Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40(Externe Bearbeitung)