Die folgende Liste enthält eine musterhafte Zusammenstellung aufbewahrungspflichtiger Dokumente (Qualitätsaufzeichnungen) und ist firmenspezifisch zu überarbeiten oder durch eine entsprechende, lokal geführte Liste (mit Angaben zur Archivierung) zu ersetzen.

LI 42-02 "Aufbewahrungspflichtige Dokumente"

Bezeichnung Aufzeichnungsart Aufbewahrungsort für Archivierung
verantwortlich
Aufbewahrungsdauer/
Vernichtungsart
Bemerkungen
Aktionsliste elektronisch ext. Server Prozessver-
antwortliche[r]
kontinuierliche Weiterführung
Änderungsmitteilungen von Kunden1) Papier Auftragsunterlagen Vertrieb solange relevant
Schreddern
im Anfragestadium bis zur Bindefrist des Angebotes
nach Angebotserstellung mind. bis zur Bestätigung des
Nachtragsangebotes durch den Kunden
Auditberichte, extern Papier
elekronisch
Auditordner
Intranet
GF mind. 3 Jahre
Auditberichte, intern elektronisch Intranet mind. 3 Jahre
Auftragsbestätigungen Kunden1) Papier Kundenordner Vertrieb 6 Jahre
Schreddern
Auftragsbestätigung Lieferanten1) Papier Bestellordner Einkauf 6 Jahre
Schreddern
Auftragsklärung1) Papier Auftragsunterlagen Vertrieb solange relevant
Schreddern
im Anfragestadium bis zur Bindefrist des Angebotes
nach Vertragsabschluss dauerhaft zsm. mit Auftragsunterlagen
- aus haftungsrechtl. Gründen mind. 10 Jahre empfohlen
Bestellungen an Lieferanten1) Papier Bestellordner Einkauf 6 Jahre
Schreddern
Bestellungen von Kunden1)
(einschl. Bestellunterlagen)
Papier Kundenordner Vertrieb 6 Jahre
Schreddern
Empfehlung: aus haftungsrechtl. Gründen 10 Jahre
EMP-Berichte Papier Kundenordner Vertrieb 6 Jahre
Schreddern
Hersteller-Qualifikationsnachweise Papier
elektronisch
Ordner GF
Intranet
GF ≥ Gültigkeitszeitraum
Papiermüll/ ggf. Löschen
Lieferantenbewertung elektronisch Intranet Einkauf -
ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 3 Jahre
Lieferscheine/ Rechnungen an Kunden1) Papier Kundenordner Vertrieb 10 Jahre
Schreddern
Lieferscheine/ Rechnungen von Lieferanten1) Papier Bestellordner Einkauf 6 Jahre
Schreddern
10 Jahre wenn Buchungsbeleg
Management-Review elektronisch Intranet GF -
ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 3 Jahre
Mitarbeiterbeurteilungen elektronisch Intranet Vorgesetzte[r] -
ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 2 Jahre bzw.
Mitarbeitergespräche elektronisch Intranet Vorgesetzte[r] -
ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 2 Jahre
Personalunterlagen Papier Personal-Ordner Personalver-
antwortliche[r]
bis zum Ausscheiden
Schreddern
fertigungsrelevante Qualifikationsnachweise ggf. nach dem Ausscheiden
noch bis zum Ablauf der Nachweispflicht
Prüfnachweise/
Qualitätsaufzeichnungen
Papier Auftragsunterlagen Techn. Leitung 10 Jahre
Schreddern
aus haftungsrechl. Gründen
Qualifikationsnachweise von Sublieferanten elektronisch Intranet Einkauf -
ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 3 Jahre
Reklamationen von Kunden1) Papier/
elektronisch
Kundenordner/
Intranet
Vertrieb 6 Jahre
Schreddern/ ggf. Löschen
Reklamationen bei Lieferanten1) Papier/
elektronisch
Bestellordner
Firmennetzwerk
Einkauf 6 Jahre
Schreddern/ ggf. Löschen
Schulungsnachweise Papier
elektronisch
Personal-Ordner/
Intranet
Personalver-
antwortliche[r]
-
Schreddern/ ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 2 Jahre bzw.
nach Ausscheiden noch 10 Jahre wenn
fertigungsrelevant (z.B. Schweißerprüfbescheinigungen)
Unterweisungsnachweise Papier/
elektronisch
Personal-Ordner/
Intranet
Personalver-
antwortliche[r]
-
Schreddern/ ggf. Löschen
Empfehlung: ≥ 2 Jahre
Wartungs-/ Prüfnachweise Papier
elektronisch
Ordner TB
Intranet
Techn. Leitung -
Papiermüll/ ggf. Löschen
entspr. Überwachungsintervall mind. bis zur
nächsten geplanten Überwachung
1) Aufträge, Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Lieferscheine, Frachtpapiere, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungsbelege, Reklamationen, Mahnungen …
blauer_balken.jpgquasi alle schriftlichen Belege zu Geschäftsvorfällen sind als „Handesbriefe“ mindestens 6 Jahre aufzubewahren. Sofern diese Belege steuerrechtliche Informationen enthalten,
blauer_balken.jpgerhöht sich die Aufbewahrunsfrist auf 10 Jahre.
blauer_balken.jpgAchtung: Auch Telefonnotizen, Emails oder sonstige Belege mit Informationen zu Geschäftsvorfällen gelten als Handelsbriefe und müssen entsprechend aufbewahrt werden
blauer_balken.jpg(sofern die darin enthaltenen Informationen nicht in anderer Form nachweisbar sind).

Zum Ablauf der Mindest-Archivierungsdauer können Dokumente und Daten (ggf. nach Rücksprache mit der GF) unter Berücksichtigung der Datenschutzanforderungen vernichtet bzw. gelöscht werden.

Es ist darauf zu achten, dass bei einer rechtl. relevanten Archivierungsdauer von 10 Jahren die Vernichtung erst nach Ablauf des 10. Jahres erfolgen darf.
Das bedeutet, dass beispielsweise Rechnungen, die von Januar bis Dezember 2005 ausgestellt wurden, normalerweise ab 01.01.2016 vernichtet werden dürfen.
Ausnahme: Nachweise in laufenden steuerrechtlichen Untersuchungen



  • managementsystem/listen/qualitaetsaufzeichnungen_li_42-2.txt
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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