Die Bemessung tragender Bauteile oder Konstruktionen dient dem Nachweis, dass neben deren Gebrauchstauglichkeit auch die Tragfähigkeit unter sonstigen zu erwartenden und/oder außergewöhnlichen Belastungssituationen mit angemessener Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Wenn dieser Nachweis in Verantwortung des Herstellers durchgeführt wird, ist er für die normkonforme Ausführung der Berechnungen und die Einhaltung der deklarierten Leistungsmerkmale auch dann verantwortlich, wenn die Bemessung untervergeben wird.
Durch die in dieser Prozessbeschreibung definierte Vorgehensweise stellen wir sicher, dass die statische Bemessung unter kontrollierten, nachvollziehbaren Bedingungen durchgeführt wird und die deklarierten Tragfähigkeitsmerkmale den Anforderungen der relevanten technischen Spezifikationen entsprechen. Die hier festgelegten Regelungen sind verpflichtend einzuhalten von internen Mitarbeitern in Konstruktion und Bemessung und werden auch entsprechend berücksichtigt wenn die statische Berechnung in Untervergabe erfolgt.
Um eine Weiterverwendung durch Dritte zu vereinfachen und ein schnelles „Zurechtfinden“ in den Unterlagen sowie deren Vollständigkeit zu gewährleisten, sollten Statiken nach einem einheitlichen Gliederungsschema strukturiert werden:
Sofern auf der Grundlage der relevanten behördlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung) eine Prüfstatik nicht ausdrücklich verlangt wird, ist diese im normalen Auftragsumfang nicht enthalten und muss - bei Bedarf - in der Auftragsspezifikation vertraglich vereinbart werden.
Davon unabhängig wird die Statik stichprobenartig auf Plausibilität und Einhaltung der Vorgaben geprüft.
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| Die aktuelle Version dieses QM-Dokuments ist im Intranet unserer Firma abgelegt. Nur diese unterliegt dem systemspezifischen Änderungsdienst |