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Schweißen von Altstahl
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Geers-DL, H. Geers / 15.01.2013 In Arbeit



AA 75-08 "Schweißen von Altstahl"

Diese Anweisung gilt für das Schweißen an bestehenden oder alten Stählen, bei denen keine Angaben zu Werkstoffeigenschaften vorliegen bzw. genaue Nachweise für die Werkstoffeigenschaften nicht bekannt sind.

  • An bestehenden Stählen dürfen grundsätzlich keine Heft- und Schweißarbeiten ausgeführt werden.
  • Die Schweißaufsichtsperson ist zu informieren.
  • Die Schweißeignung der Stähle ist unbedingt durch Untersuchungen zu belegen.
  • Die Abstimmung der Vorgehensweise erfolgt gegebenenfalls mit einer für das Schweißen anerkannten Stelle.
  • Falls Schweißungen nach Rücksprache mit der SAP ausgeführt werden dürfen, ist hierbei unbedingt eine schriftliche Anweisung zur Vorgehensweise erforderlich.
  • Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit einem in der Schweißtechnik erfahrenen Mitarbeiter des Auftraggebers oder einem von ihm beauftragten externen Mitarbeiter.
    Eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Schweißarbeiten erfolgt durch Unterschrift aller Abnahmebeteiligten auf dem Abnahmeprotokoll.



Änderungsübersicht

Datum Geändert durch Stichwortartige Beschreibung der Änderungen Version







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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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