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Wartung und Instandhaltung

Unter den Begriffen „Wartung“ bzw. „Instandhaltung“ werden die Maßnahmen zusammengefasst und beschrieben, die zur Feststellung/ Beurteilung des Ist-Zustandes und zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der einwandfreien Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Maschinen durchzuführen sind.
Sie hat das Ziel eventuell vorhandene Probleme frühzeitig zu erkennen und direkt zu beheben oder zumindest deren Bearbeitung vorzubereiten und terminlich einzuplanen. Damit trägt die vorbeugende Instandhaltung zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Sicherung eines reibungsarmen Produktions- und Fertigungsablaufs und der Herstellung einwandfreier Produkte bei.
Die Zeitintervalle für die vorbeugende Instandhaltung orientieren sich an rechtlichen Vorgaben und technischen Erfordernissen. Für Planung und Durchführung bzw. Beauftragung von Wartungsmaßnahmen sind die jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen (bei externer Vergabe ggf. in Abstimmung mit der Geschäftsführung) zuständig.

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist Bestandteil der Anforderungen zur Unfallverhütung und Gefahrenabwehr gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und BGV A3 und gehört zu den Arbeitgeberpflichten. Das Unterlassen der Prüfungen erfüllt den Bestand einer Straftat (§ 26 BetrSichV).

Wesentlichen Anforderungen über Art und Umfang von Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind in folgenden normativen und behördlichen Regelungen beschrieben.

  • DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 62638
    Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
    (überarbeitete Zusammenfassung der beiden Einzelnormen, gültig seit 06/2008 und seit 06/2009 bindend)

  • DIN EN 60974-4 / DIN VDE 0544-4
    Lichtbogenschweißeinrichtungen, Teil 4: Wiederkehrende Inspektion und Prüfung
    (Inspektion und Prüfung während des Betriebes)

  • BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (früher BGV A2 bzw. VBG 4)
  • BGR 500, Kapitel 2.26 - „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“
    (ersetzt seit 01.01.2005 BGV D1 - Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren)

Prüfanforderungen entsprechend gerätespezifischer Bedienungs- und/ oder Wartungsanleitungen, in denen z.B. die Wartungs- und Kontrollmaßnahmen an mechanischen Teilen, Verschleißteilen, Verbrauchsmitteln u. ä. vorgegeben sind, müssen bei der Planung ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Arbeiten können, je nach Art, Umfang und erforderlichem Überwachungszeitraum, entweder zusammen mit wiederkehrenden Prüfungen gem. BGV A3 oder getrennt von diesen durchgeführt werden. Entscheidung und Verantwortung dafür liegen beim Fachbereichsverantwortlichen.

Da Wartung und Instandhaltung von mechanischen Teilen, Verschleißteilen u. ä. geräte-/ maschinen- bzw. anlagenspezifisch sehr verschieden sind, wird nachfolgend nur auf die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel näher eingegangen.
Einzelheiten und Details zur Durchführung der verschiedenen Messungen sowie zu Einsatz und Eignung der zu verwendenden Prüfmittel sind ggf. den jeweiligen Normen zu entnehmen.

Die nachfolgend zusammengestellten Prüfkriterien entsprechen den Anforderungen zur Überprüfung (Erst- und/oder Wiederholungsprüfung) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gem. DIN VDE 0701-0702. Sonstige, maschinenspezifische Wartungs- und Prüfarbeiten, sind den jeweiligen Wartungsplänen zu entnehmen.

Die Sichtprüfung umfasst:
● Schäden am Gehäuse,
● äußere Mängel der Anschlussleitungen,
● Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitungen,
● Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch,
● unzulässige Eingriffe und Änderungen,
● ordnungsgemäßer Zustand der Abdeckungen,
● sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und/oder Korrosion,
● Vorhandensein erforderlicher Luftfilter,
● freie Kühlöffnungen,
● einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen.

pruefablauf_vde_0701-0702.jpg
Die Messung umfasst:
● Durchgängigkeit bzw. Widerstand der Schutzleiter
● Nachweis des Isolationswiderstandes, bei geschlossenen Schaltern und
. . . . . entsprechend den Schutzmaßnahmen*
● Messung des Ersatzableitstromes auch bei guten Isolationswiderstandswerten
● wenn Isolationswiderstand nicht bzw. nicht sicher gemessen werden kann, dann
. . . . . - Messung des Schutzleiter- oder Differenzstroms
. . . . . - Messung des Berührungsstroms
● Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung
● Funktionsprüfung

Gesonderte Messung bei selektiv vorgeschaltetem
FI-Schutzschalter PRCD
(portable residual current protective device)
● mechanischer Test / Betätigung des Prüftasters
● Auslösestrom bei RCD/PRCD Typ 0,03A <30mA und Typ 0,5A < 500mA
● Auslösezeit < 300ms
● Berührungsspannung < 48V~
● allpolige Abschaltung bei ausgelösten FI-Schutzschalter

Beurteilung des Betriebsmittels
● Entscheidung über Einsatz bzw. Weiterverwendung
● Protokollierung der Prüfung
● Festlegen des nächsten Prüftermins (Prüfaufkleber)
* Schutzmaßnahmen: Dieser Begriff löst in der Neufassung der DIN VDE 0701-0702 die Bezeichnung der „Schutzklasse“ ab.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Messverfahren (und die Grenzwerte) richten sich dabei nach der am Körper des Geräts wirksamen Schutzmaßnahme.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Es ist damit an der Art des Anschlusssteckers zu erkennen, welcher Prüfablauf durchzuführen ist.

Tabelle: Fristen nach BGV A3 für Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte
Prüfumfang Qualifikation des Prüfenden
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
mit Steckvorrichtungen
allg. Richtwert: 6 Monate
auf Baustellen: 3 Monate
. . . . . . Bei Fehlerquote < 2% kann die Prüffrist
. . . . . . auf max. 1 Jahr verlängert werden.

Maximalwert: 1 Jahr
. . . . . . (Baustellen, Fertigungs- und Werkstätten)
. . . . . . 2 Jahre (Büros u. ähnl. Bedingungen)
siehe
„Prüfung nach VDE“
Elektrofachkraft,
bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch
unterwiesene Person
… mit FI- Schutzschalter (PRCD) arbeitstäglich Drücken des Prüftasters elektrotechnischer Laie
auf Baustellen: 3 Monate siehe
„Prüfung nach VDE“
Elektrofachkraft,
bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch
unterwiesene Person
Kennwert Sicherheitsgrenzwert
(DIN VDE 0701-0701)
Messwert Maßnahme bei Abweichung Bewertungsempfehlung Hinweise/ Erläuterungen
Schutzleiterwiderstand 0,3 Ω bzw. 1,0 Ω wenn
konstruktiv bedingt
≤ 0,3 Ω bzw.
≤ 1,0 Ω
Entscheidung
Prüfer
Freigabe Bei Nennstrom > 16 A muss der Grenzwert anhand von Leiterlänge,
-querschnitts und -material berechnet werden
> 0,3 Ω bzw.
> 1,0 Ω
Sperren
Isolationswiderstand
(siehe Bild 1)
1 MΩ / 0,25 MΩ
bzw. 2 MΩ
≥ 1 MΩ /
≥ 0,25 MΩ
bzw.
≥ 2 MΩ
Entscheidung
Prüfer
Freigabe Die Sicherheitsgrenzwerte beschreiben nur den Zustand „es ist noch
keine unzulässige/gefährliche Durchströmung möglich.
Eine ordnungsgemäße/ zuverlässige Isolierung sollte höhere Werte
aufweisen. Bei Messwerten < 5 MΩ ist die Ursache fast immer ein
Isolationsfehler (z.B. Defekt mit Nässe und/oder Schmutz, leitender
Staub), der von der Elektrofachkraft überprüft werden sollte.
< 1 MΩ /
< 0,25 MΩ
bzw.
< 2 MΩ
Sperren
Schutzleiterstrom
(Bild 2, Mess. a)
3,5 mA ≤ 3,5 mA Entscheidung
Prüfer
Freigabe Die Sicherheitsgrenzwerte beschreiben nur den Zustand „es ist noch
keine unzulässige/gefährliche Durchströmung möglich.
Bei ordnungsgemäßer/ zuverlässiger Isolierung sollten nur sehr geringe
Werte (< 1 mA) auftreten. Höhere Messwerte haben als Ursache meist
einen Isolationsfehler (z.B. Defekt mit Nässe und/oder Schmutz,
leitender Staub), der von der Elektrofachkraft überprüft werden sollte.
> 3 mA Sperren
Berührungsstrom
(Bild 2, Mess. b)
0,5 mA ≤ 0,5 mA Entscheidung
Prüfer
Freigabe
> 0,5 mA Sperren
Ersatzableitstrom Alternatives Messverfahren zur Messung des Schutzleiter- und Berührungsstromes
nur nach bestandener Isolationswiderstandsmessung (Grenzwerte wie oben
isolationswiderstand.jpg schutzleiterstrom.jpg

Die täglich durchzuführenden Sicht- und Funktionsprüfungen werden i. d. R. von entsprechend unterwiesenem und eingewiesenem Personal in „Werkerselbstverantwortung“ durchgeführt. Diese Kontrollmaßnahmen werden im Allgemeinen nicht dokumentiert. Werden vom Werker Mängel oder Beeinträchtigungen festgestellt, die er nicht direkt selbst beheben kann, wird der Fehler/ Schaden dem Vorgesetzen gemeldet und die Einrichtung bzw. das Gerät eindeutig sichtbar als „defekt“ markiert.
Wartungs- und Kontrollmaßnahmen im Rahmen von Wiederholungsprüfungen werden vom ausführenden Prüfer im Wartungsprotokoll und/oder der Maschinendokumentation eingetragen, abgezeichnet und Einrichtung/ Gerät mit einer Prüfplakette gekennzeichnet.

Sonstige Unterlagen

  • technik/instandhaltung/mainmenu.1417797348.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
  • (Externe Bearbeitung)