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Maschinenrichtlinie

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), kurz: Maschinenrichtlinie, regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung an Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.

Den vollständigen Text der Maschinenrichtlinie als kostenfreien Download sowie weitere hilfreiche und nützliche Tipps und Informationen zum Thema finden Sie auf der Website "Maschinenrichtlinie.de" von Dipl. Ing. Hans- J. Ostermann.

Das Konformitätsbewertungsverfahren im Sinne der MaschRL ist in Modulen strukturiert. Um die CE- Konformität zu dokumentieren sind, in Abhängigkeit von dem zu erstellenden bzw. in Verkehr zu bringenden Produkt, verschiedene Unterlagen (Nachweise) erforderlich. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Handlungsleitfaden "Maschinen- und Anlagensicherheit" der BGN.

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  • Zuletzt geändert: 2025/08/28 12:40
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