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 ====== Erstprüfung ====== ====== Erstprüfung ======
 ===== Zweck ===== ===== Zweck =====
-Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu  werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils alle deklarierten Leistungsmerkmale erfasst:+Im Rahmen der Konformitätsbewertung muss der Hersteller nachweisen, dass er in der Lage ist tragende Bauteile und Bausätze entsprechend den Anforderungen der EN 1090 zu liefern. Der Nachweis umfasst  
-  - **Überprüfen der Toleranzen**  \\  die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt in welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen [[:infos:produktfamilie|Produktfamilie]] durchzuführen ist.  \\  \\  +  * die Bewertung von Fertigung und Fertigungseinrichtungen durch eine Erstprüfung (ITC)  \\  und - falls zutreffend -  \\   
 +  * die Beurteilung der Voraussetzungen und Fähigkeiten für die Durchführung statischer Berechnungen an Hand einer Basisberechnung (ITT) 
 + 
 +Bei der Erstprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Produkteigenschaften den deklarierten wesentlichen Merkmalen entsprechen. Dazu  werden bei der ersten Endprüfung eines Produktes oder Bauteils die deklarierten Leistungsmerkmale (vgl. EN 1090-1, Punkt 6.2 -Tabelle 1) folgendermaßen zu erfassen
 +  - **Überprüfen der Toleranzen**  \\  die Angaben über zutreffende Toleranzen sowie die zur Überprüfung ausgewählten Prüf- und Messmittel werden festgehalten, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen zusammenfassend dokumentiert und festgelegt welcher Prüfumfang bei Folgeprodukten und/oder weiteren Bauteilen der gleichen [[:infos:produktfamilie|Produktfamilie]] durchzuführen ist.  \\  \\  
   - ** Schweißeignung**  \\  diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen.  \\  \\     - ** Schweißeignung**  \\  diese Eigenschaften sind nach Wareneingang durch Vergleich der Prüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation zu überprüfen.  \\  \\  
-  - **Bruchzähigkeit**  \\  bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft. Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich. +  - **Bruchzähigkeit**  \\  bei Stahlbauteilen und -produkten wird sie durch Vergleich der Materialprüfbescheinigungen mit der Bauteilspezifikation überprüft.  \\  Bei Aluminiumbauteilen und -produkten sind hierzu keine Prüfungen und Angaben erforderlich.  \\  \\   
-  - **Brandverhalten**  \\  sofern keine Beschichtungen mit organischen Anteilen aufgebracht werden, fallen Metalle aller Art unter Klasse A1  \\  \\   +  - **Tragfähigkeit** und **Ermüdungsfestigkeit** (falls deklariert)  \\  bei statischer Berechnung in Verantwortung des Herstellers ist eine Kopie der Statik beizufügen (+ Überprüfung der Berechnung vglPkt5 "Erstberechnung" \\  \\   
-  - **Gefährliche Stoffe**  \\  eine  Freisetzung von Radioaktivität und Cadmium wird im Allgemeinen nicht deklariert.  \\  \\   +  - **Erstberechnung,** falls durchgeführt  \\  bei [[:infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren|Deklarationsverfahren 2 und 3b]] (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren:  \\  ● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen)   \\  ● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert?  \\  ● Sind die Normen aktuell und vollständig?  \\  ● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet?  \\  ● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht?  \\  ● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft?  
-  - **Dauerhaftigkeit**  \\  sie wird bei Stahlbauteilen und -produkten überprüft durch den Vergleich der Anforderungen an die Beschichtung mit den entsprechenden NachweisdokumentenBei Aluminiumbauteilen und -produkten wird die Dauerhaftigkeit im Allgemeinen nicht deklariert.  \\  \\   +\\
-  - **Erstberechnung, ** falls durchgeführt  \\  bei [[:infos:ce:bauprodukte:deklarationsverfahren|Deklarationsverfahren 2 und 3b]] (auch wenn die Bemessung in Untervergabe durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird) sind folgende Punkte zu überprüfen und zu dokumentieren:  \\  ● Ist die Statik inhaltlich korrekt (Lastannahmen)   \\  ● Ist sie nachvollziehbar dokumentiert?  \\  ● Sind die Normen aktuell und vollständig?  \\  ● Werden die richtigen Berechnungsverfahren angewendet?  \\  ● Entspricht die verwendete Software dem Stand der Technik und wird sie dem verwendeten Zweck gerecht?  \\  ● Wie werden die Ergebnisse aus Statikprogrammen auf Plausibilität überprüft? +
  
-Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem {{:infos:erstpruefung_fb_8.2-20_1_.doc|Protokoll}} dokumentiert. Im Falle einer Erstberechnung, wird eine Kopie der Statik der Nachweisdokumentation beigefügt.+**Die Ergebnisse aus einer Erstprüfung werden in einem [[:managementsystem:formblaetter:erstpruefung_fb_82-16|Protokoll]] dokumentiert und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.**
  
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 {{tag>Info 1090-1}} {{tag>Info 1090-1}}
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