Förderung, Unterlagen & Informationen
Diese Seite dient der Archivierung Ihrer Förderunterlagen. Die Archivierungsdauer entnehmen Sie bitte der Tabelle.
| Die de-minimis Verordnung schreibt vor, dass jeder Empfänger einer staatlichen Förderung verpflichtet ist, alle Fördermittel (Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen und Bürgschaften) die als de-minimis gewährt wurden – bei einem Neuantrag – anzuzeigen. Darüber hinaus sind diese de-minimis Bescheinigungen für mind. 10 Jahre auf zu heben (Archiv). Verstößt der Antragsteller einer Förderungsmaßnahme gegen diese Auflage, müssen die bereits erhaltenen Fördergelder im vollen Umfang zurückzahlt werden – ggf. sogar mit einer marktüblichen Verzinsung. Bei einer möglichen Nachprüfung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof oder dem Bundesrechnungshof , sind die gewährten Fördermaßnahmen inhaltliche und kostenmäßig auseinander gehalten vorzulegen. |
|---|
Förderperiode 2016 - 2020
| Beratungskategorie | Thema | Inhalt | Aktenzeichen / Datum | Archivierdauer | Unterlagen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beratungs- kategorie | Allgemeine Beratung | 413/0815 TT.MM.JJJJ | TT.MM.JJJJ | |||
| Spezielle Beratung | 413/0815 TT.MM.JJJJ | TT.MM.JJJJ | ||||
| Beratungsthemen | |
|---|---|
| Allgemeine Beratung | * Wirtschaftliche Beratung * Finanzielle Beratung * Personelle Beratung * Organisatorische Fragen der Unternehmensführung * Einführung oder Anpassung eines QMS |
| Spezielle Beratung | * Umweltschutz * Unternehmerinnen * Vereinbarkeit von Familie und Beruf * Unternehmer(innen) mit Migrationshintergrund * Mitarbeiter(innen) mit Migrationshintergrund |
| Besondere Beratung | Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert möglich. |
Förderperiode 2012 - 2015
| Beratungskategorie | Thema | Inhalt | Aktenzeichen / Datum | Archivierdauer | Unterlagen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beratungs- kategorie | Allgemeine Beratung | QM-Beratung | Einführung QM-System | 413/101927445 28.12.2015 | 31.12.2025 | QMH Inhalt Lenkung fehlerhafter Produkte QM Handbuch Praeambel 1 QM Handbuch Praeambel 2 Abschlußbericht 20151204 Überweisungsbeleg Kto. Auszug Rg 2015120401 QMH Deckblatt Unternehmenserklärung Antrag 28.12.15 BAFA Bescheid 101927445 |
| Unternehmensorganisation | Anpassung Bauprodukteverordnung | 413/101928157 12.02.2016 | 31.12.2025 | Verantwortlichkeit_1 Verantwortlichkeit_2 Organigram Abschlussbericht Rg 2016020601 Zahlungsbeleg Merkblatt Thematische Trennung WPK Bauprodukte Einbindung Lieferanten BAFA Bescheid 101928157 |
||
| Beratungsthemen | |
|---|---|
| Allgemeine Beratung | * Wirtschaftliche Beratung * Finanzielle Beratung * Personelle Beratung * Organisatorische Fragen der Unternehmensführung * Einführung oder Anpassung eines QMS |
| Spezielle Beratung | * Technologische Innovation * Außenwirtschaftsberatung * Kooperationsberatung * Mitarbeiterbeteiligung * Fachkräftegewinnung * Compliance * Arbeitsschutz * Unternehmensübergabe |
| Besondere Beratung | * Umweltschutz * Unternehmerinnen * Vereinbarkeit von Familie und Beruf * Unternehmer(innen) mit Migrationshintergrund * Mitarbeiter(innen) mit Migrationshintergrund |
| Die de-minimis Verordnung schreibt vor, dass jeder Empfänger einer staatlichen Förderung verpflichtet ist, alle Fördermittel (Zuschüsse, Beteiligungen, Darlehen und Bürgschaften) die als de-minimis gewährt wurden – bei einem Neuantrag – anzuzeigen. Darüber hinaus sind diese de-minimis Bescheinigungen für mind. 10 Jahre auf zu heben (Archiv). Verstößt der Antragsteller einer Förderungsmaßnahme gegen diese Auflage, müssen die bereits erhaltenen Fördergelder im vollen Umfang zurückzahlt werden – ggf. sogar mit einer marktüblichen Verzinsung. Bei einer möglichen Nachprüfung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof oder dem Bundesrechnungshof , sind die gewährten Fördermaßnahmen inhaltliche und kostenmäßig auseinander gehalten vorzulegen. |
|---|